Landau Bauhof kehrt teilweise zur Stadt zurück

Sigrid Weisenbach
Sigrid Weisenbach

Gesetzliche Änderungen bei der Umsatzsteuer zwingen den Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb (EWL) zu einer Neuorganisation. Sonst müsste er Umsatzsteuer in beträchtlicher Höhe zahlen.

Derzeit erbringt der EWL als Anstalt des öffentlichen Rechts mit seinem Bauhof zahlreiche Leistungen für die Stadt. Diese wurden bis jetzt nicht besteuert. Genau das aber regelt Paragraf 2b im Umsatzsteuergesetz jetzt neu. Vor diesem Hintergrund soll ein Teil des Bauhofs als städtischer Eigenbetrieb neu gegründet werden. „Bislang war die gegenseitige Beauftragung zwischen Stadt und EWL einfach und wir konnten das Know-how des einen beim anderen optimal einsetzen“, sagt Bürgermeister Lukas Hartmann, Vorsitzender des EWL-Verwaltungsrats.

„Wenn aber ab 1. Januar 2025 die Dienstleistungen des Bauhofs beim Straßenunterhalt, beim Stadtteilservice mit Parkscheinautomaten und bei der Grünpflege mit 19 Prozent besteuert werden müssen, ist das wirtschaftlich nicht mehr darstellbar.“ Dann würden jährlich rund 700.000 Euro Umsatzsteuer fällig, hatte kürzlich EWL-Chef Markus Schäfer erklärt, Geld, mit dem man etwas Sinnvolleres machen könne. Deshalb sollen die genannten Leistungen in einen neuen Eigenbetrieb „Bauhof Stadt“ überführt werden. Dann sind sie umsatzsteuerfrei. Gehöft, Handwerkszeug, Maschinen und Fuhrpark verbleiben beim EWL-Bauhof.

Stadtbildpflege soll Landau sauber halten

Sollte sich im Laufe des Jahres abzeichnen, dass sich die verpflichtende Anwendung von Paragraf 2b verzögern wird, würde die Umorganisation des EWL wieder ruhen.

Außerdem möchten EWL und Stadt zum 1. Januar 2025 die Aufgaben der Stadtreinigung auf den EWL übertragen. Dort sollen alle öffentlichen Reinigungsleistungenin der Stabsstelle „Stadtbildpflege“ gebündelt werden. „Die Übernahme der Aufgaben bedarf von unserer Seite umfassender Vorbereitung“, betont Gönül Kuru, Leiterin der Stabsstelle. „Unter anderem werden wir Daten zu allen Reinigungsleistungen zusammentragen sowie Finanzmittel, künftigen Personalbedarf und die Zuständigkeiten klären.“ Für die neuen Aufgaben wird der EWL Mittel aus dem Einwegkunststofffond-Gesetz beantragen.

Außerdem neu: Sigrid Weisenbach, Sachgebietsleiterin Kanalnetz und stellvertretende Leiterin der Abteilung Abwasserbeseitigung, soll bis zur Bestellung eines neuen EWL-Vorstands zur kommissarischen Abteilungsleiterin ernannt werden und neben den drei anderen Abteilungsleitungen die Vertretung des EWL-Vorstands übernehmen.

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