Neustadt/SÜW Autofahrer auf A65 mit Laser geblendet

Auf das Blenden von Verkehrsteilnehmern mit Lasern stehen hohe Strafen.
Auf das Blenden von Verkehrsteilnehmern mit Lasern stehen hohe Strafen.

Ein 56-jähriger Autofahrer aus dem Kreis Südliche Weinstraße ist am Freitag, 22. März, gegen 19.35 Uhr auf der A65 geblendet worden. Das berichtet die Polizei in Edenkoben. Nach deren Angaben war der Mann in Fahrtrichtung Karlsruhe unterwegs, als er zwischen den Anschlussstellen Neustadt-Nord und Neustadt-Süd von einer Brücke aus vermutlich mit einem Laserpointer geblendet wurde. Zeugen, die Hinweise zum Vorfall geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei Edenkoben unter Telefon 06323 9550 in Verbindung zu setzen.

Blendattacken mit Laserpointern kommen häufig vor, allein der Deutschen Flugsicherung waren in nur fünf Jahren fast 2500 Fälle in der Nähe von Flugplätzen gemeldet worden. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass dies als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr zu bewerten ist und mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden kann. Dabei ist auch schon der Versuch strafbar. Im Dezember 2023 war zum Beispiel die Besatzung eines Polizeihubschraubers in Mannheim mit einem Laserpointer geblendet worden.

Das Bundesamt für Strahlenschutz berichtet, dass es bei 70 von 122 ausgewerteten Fällen aus einer Augenklinik zu Sehschäden durch Laserblendungen gekommen ist. Dies stellt zudem eine Körperverletzung dar, die mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Problematisch sei, dass viele unzulässig starke Laserpointer verkauft werden.

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