Kreis Germersheim 20 000 Euro eingeplant für Festwochenende

Für das Festwochenende im August anlässlich des 1250. Dorfjubiläums von Ottersheim hat der Gemeinderat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses 20.000 Euro in den Haushalt eingestellt. Das berichtete Ortsbürgermeister Gerald Job (Wählergruppe Kreiner) nach der Ratssitzung am Mittwochabend.

Allerdings glaubt er nicht, den Finanzrahmen voll ausschöpfen zu müssen, da Sponsoren die Gemeinde unterstützen wollen. Die Gemeinde will die einmaligen Beiträge für Verkehrsanlagen durch wiederkehrende ersetzen. Dagegen hätten sich 20 von zwischen 200 und 300 Haushalten im Ort ausgesprochen, also etwa drei Prozent. Ein Teil davon sei abgearbeitet, ein Teil zurückgezogen worden und nur noch sieben, acht Fälle lägen beim Kreisrechtsausschuss. Laut Job tendiert der Rat entsprechend der Empfehlung des Gemeinde- und Städtebundes zur Berechnung nach der Vollgeschosszahl, weil das andere Berechnungsmodell zu zu großen Unterschieden bei den jeweiligen Berechnungen führen würde. Der Rat werde die Satzung beschließen, wenn der Kreisrechtsausschuss keine Einwände vorbringt. Vereine müssen in Ottersheim für gemeindeeigene Einrichtungen keine Nutzungsgebühr bezahlen. Mit diesem Beschluss korrigierte der Ortsgemeinderat einen missverständlichen Beschluss vom August vergangenen Jahres. Damals war im Wortlaut des Gemeinderatsbeschlusses zu lesen, dass die Vereine nur die Schul- und Kulturhalle kostenfrei nutzen dürfen. Allerdings, so der Ortsbürgermeister, war das anders gedacht und sei auch so aus der Überschrift der Gebührenübersicht „Vereine zahlen nur die Kosten für vom Kulturkreis angeschaffte Geräte“ ersichtlich gewesen. Einrichtungen der gemeinde Ottersheim sind das Bürgerhaus, Schul- und Kulturhalle, Villa Piss, Jugendheisel und Kiosk. Aufgrund ihres Engagements beim Neubau des Hauses am Eck und einer Gesetzeänderung ist die Gemeinde umsatzsteuerpflichtig. Zwar hätte man wegen der Übergangszeit die Zahlung auch umgehen können, jedoch habe ein Treuhänder den Sachverhalt geprüft und festgestellt, dass die zahlung für die Gemeinde günstiger ist. Nun müsse das Ganze in die Miete eingerechnet werden. Wobei die Gemeinde die Umsatzsteuer zurückerstattet bekomme, berichtete der Ortsbürgermeister.

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