Kreis Südwestpfalz Sex nach Discobesuch endet vor Gericht

Nach einem Discobesuch soll ein 31-Jähriger aus dem Saarpfalz-Kreis im Dezember 2013 eine 17-Jährige vergewaltigt haben. Das warf ihm die Anklage vor. Im Prozess vorm Zweibrücker Amtsgericht am Donnerstag wurde er aber freigesprochen.

Der Angeklagte und das mutmaßliche Opfer hatten sich in der Discothek A8 in Niederauerbach zum ersten Mal getroffen. Die damals 17-Jährige hatte den Mann dann mit ins Haus einer Freundin genommen. So weit sind sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung einig. Dann gehen die Ansichten auseinander: Oberstaatsanwalt Thomas Lißmann sagte beim Verlesen der Anklage, die junge Frau habe dem Angeklagten nur eine Möglichkeit zum Übernachten anbieten wollen. Der habe die Minderjährige jedoch bedroht, ins Gesicht geschlagen und vergewaltigt. Die Verletzung im Gesicht wurde später in die Akten aufgenommen. Dass die beiden Sex hatten, räumte der Angeklagte ein, allerdings sei es einvernehmlich gewesen. Danach habe die Nebenklägerin ihm gesagt, er müsse nun gehen. Das habe er getan. Er beteuerte, dass zu diesem Zeitpunkt die Verletzung im Gesicht noch nicht bestand. Die junge Frau habe gewusst, wie alt er ist, sagte er auf die Frage des Vorsitzenden Richters Stefan Pick. Sie selbst hatte angegeben, er habe sich als 21-Jähriger ausgegeben. Laut Max Kampschulte, Anwalt der Nebenklägerin, wollte seine Mandantin bei der Verhandlung nicht anwesend sein, um eine Begegnung mit dem Angeklagten zu vermeiden. Später stellte er einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit sowie des Angeklagten während ihrer Vernehmung. Nach einer Beratung mit den beiden Schöffen wies Pick die Zuschauer an, den Saal während der Befragung des mutmaßlichen Opfers zu verlassen. Als Grund nannte er das junge Alter der Nebenklägerin. Zum Tatzeitpunkt war sie noch minderjährig. „Außerdem sind Opfer einer Vergewaltigung besonders zu schützen“, so Pick. Den Ausschluss des Angeklagten lehnte der Richter dagegen ab. Zu dessen Rechten gehöre es, die Aussage der Nebenklägerin verfolgen zu dürfen. Bei seiner Befragung durch den Vorsitzenden Richter sagte der Angeklagte aus, er habe an dem Abend zwar Alkohol getrunken, betrunken sei er jedoch nicht gewesen. Den Zustand der jungen Frau könne er schlecht einschätzen, da er sie vorher nicht gekannt habe. Doch auch sie habe nicht übermäßig betrunken auf ihn gewirkt. Anhand der Anrufliste auf dem Handy des Angeklagten versuchte dessen Rechtsanwalt Hartmuth Schilbach den zeitlichen Ablauf des Abend nachzuvollziehen. Er war es auch, der das Gericht darauf hinwies, dass die DNA des Angeklagten der Polizei schon wegen eines früheren Vorfalls bekannt war. Worum es dabei ging, wurde nicht erläutert. Nach der Vernehmung der inzwischen 18-jährigen Frau sagte Richter Pick, dass auf weitere Zeugen und das Vorlegen von Urkunden verzichtet werde. Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Rechtsanwalt wurden wiederum unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Richter Pick begründete schlussendlich den Freispruch mit einem Mangel an Beweisen: „Es ist unsere Aufgabe, mit gewisser Sicherheit sagen zu können, dass das was die Zeugin sagt, richtig ist.“ Dies treffe im vorliegenden Fall nicht zu. Kampschulte als Vertreter der Nebenklägerin sagte im Anschluss an den Prozess im Gespräch mit der RHEINPFALZ, dass er das Urteil unter den gegebenen Umständen als richtig empfinde. (mefr)

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