Südwestpfalz Diese Felsen werden für den Vogelschutz bis Ende Juni gesperrt
Mit dem Frühjahr beginnt die Vogelbrutzeit. Neben den bekannten und häufigen Vogelarten wie Amsel und Kohlmeise geht es vor allem um die streng geschützten, selteneren Felsenbrüter wie Uhu und Wanderfalke. Sie besiedeln aufgrund der zahlreichen Felsformationen insbesondere den Pfälzerwald. Zum Schutz dieser Vögel wurden weite Bereiche des Pfälzerwaldes als europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Die Tiere brüten hoch in Felswänden, an breiten Nischen und unter felsigen Überhängen. Die Felsenbrüter, die den Pfälzerwald prägen, werden jährlich auf Ihren Bestand hin kontrolliert. Werden sie während der Brutzeit visuell oder akustisch gestört, kann dies zur Aufgabe der Brut führen und die Vogelpopulation erheblich beeinträchtigen.
Ist ein Felsen aus Gründen des Artenschutzes gesperrt, ist es nicht gestattet, ihn zu begehen oder zu beklettern. Auch Filmen oder Fotografieren im nahen Felsumfeld ist nicht gestattet. Gesperrte Felsen sollen gemieden und umgangen werden. Für diejenigen, die sich nicht daran halten, kann es teuer werden. Ein Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen kann mit einem Bußgeld bis zu 15.000 Euro belegt und strafrechtlich verfolgt werden. Maßgebend für die Sperrung ist die tatsächliche Beschilderung vor Ort. Wenn sie fachlich eingeschätzt und geprüft wurden, können einzelne Felsen bereits vor dem 30. Juni wieder freigegeben werden.
Gesperrte Felsen
- Verbandsgemeinde Dahner Felsenland
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
- Verbandsgemeinde Hauenstein
•
•
•
•
•
•
•
•
- Verbandsgemeinde Pirmasens-Land
•
•
•
•
- Verbandsgemeinde Rodalben
•
•
Die Sperrliste kann unter https://www.pfaelzer-kletterer.de/info/sperrliste/ jeweils aktuell online abgerufen werden.