Edenkoben RHEINPFALZ Plus Artikel Wird Alla-Hopp-Anlage eingezäunt?

Die Alla-Hopp-Anlage in Edenkoben lädt unter anderem zum Hüpfen und Klettern ein.
Die Alla-Hopp-Anlage in Edenkoben lädt unter anderem zum Hüpfen und Klettern ein.

Die Alla-Hopp-Anlage in Edenkoben könnte bald von einem Zaun und Lärmschutzwänden umgeben sein. Diese Überlegungen stehen derzeit im Raum, nachdem sich Anwohner über Lärm beklagt hatten.

Nach über einem Jahr steht die Alla-Hopp-Anlage in Edenkoben wieder auf der Tagesordnung. Damals hatte der Zwist zwischen der Stadt und Anwohnern mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht Neustadt seinen vorläufigen Höhepunkt gefunden. Der Streit wurde vorläufig beigelegt. Unter anderem, weil seitdem stärker auf die Öffnungszeiten geschaut wird. Die Gemeinde möchte nun den nächsten Schritt gehen und Bewegungsparcours am Triefenbach einzäunen, damit er nur zu bestimmten Zeiten genutzt werden kann.

Damit würde der Sicherheitsdienst nicht mehr benötigt, der laut Stadtbürgermeister Ludwig Lintz (CDU) monatliche Kosten im niedrigen dreistelligen Bereich verursacht. Im Gespräch seien zudem Lärmschutzwände. Auch der Abbau des Nestturms und der dazugehörigen Rutsche stehe zur Debatte. Sie ist seit einem Jahr gesperrt, weil von ihr ein Teil der für Anwohner belastende Geräuschkulisse ausging. Dann, wenn Mädchen und Jungen auf dem Turm zu laut waren oder gegen das Metall schlugen.

Als Anwohner vor das Gericht zogen

Über die Situation auf der Alla-Hopp-Anlage wird der Stadtrat am Mittwochabend beraten. Es soll Ruhe in eine Angelegenheit einkehren, die seit der Eröffnung der Anlage vor fünf Jahren regelmäßig bei Anwohnern für Verärgerung sorgte. Als vergangenes Jahr in Grünstadt Anwohner der dortigen Alla-Hopp-Anlage vor Gericht zogen, sprangen Edenkobener auf den Zug auf.

Ein Anwohner ging vor das Verwaltungsgericht, weil er den Behörden Untätigkeit vorwarf. Nachdem im Oktober 2016 der erteilten Baugenehmigung widersprochen worden war, weil darin in puncto Lärmschutz „nachbarrechtskonforme“ Lösungen vermisst wurden, war kaum etwas passiert. Allerdings ruht das Verfahren seit Juli dieses Jahres auf Wunsch der beiden Parteien, wie das Verwaltungsgericht auf Anfrage der RHEINPFALZ mitteilt. Stadt und Anwohner führten Gespräche, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

Nachbarn sollen vor Lärm geschützt werden

In Grünstadt gibt es inzwischen neue Entwicklungen. Dort sollen in einem Teil des Geländes Schallschutzwände errichtet werden. Wie hoch und wie breit sie werden, ist noch offen. Bisher war eine Mindesthöhe von vier Metern im Gespräch. Geklärt werden muss zudem der Standort der Bauwerke. Der beauftragte Planer soll dazu Vorschläge unterbreiten.

Aus Sicht des Verwaltungsgerichts Neustadt sind Alla-Hopp-Anlagen keine Kinderspielplätze, wovon etwa der Kreis SÜW ausgeht und dies gegenüber der RHEINPFALZ mitteilt. Zur Erklärung: Bei Kinderspielplätzen sieht die Gesetzeslage anders aus. Davon ausgehende Geräusche stellen nach der Rechtsprechung keine schädliche Umwelteinwirkung dar. Sie stehen allerdings für Kinder bis 14 Jahre zur Verfügung, während Alla-Hopp-Anlagen laut dem Verwaltungsgericht für alle Generationen vorgesehen seien. Dementsprechend müssten Lärmgrenzwerte eingehalten werden.

Ausnahmesituation in Ilbesheim

Wegen der Alla-Hopp-Anlagen gibt es auch an anderen der 19 Standorte Ärger: In Ketsch im Rhein-Neckar-Kreis etwa wurden vor zwei Jahren ein Zaun und eine Lärmschutzwand errichtet, um Krach und Vandalismus Herr zu werden. Eine Ausnahme in näherem Umkreis bildet die Anlage in Ilbesheim. Dort sind Ortsbürgermeister Peter Jean keine Beschwerden von Anwohnern bekannt.

Wie die Kreisverwaltung auf Anfrage mitteilt, war dort vor dem Bau ein schalltechnisches Gutachten Bestandteil der Baugenehmigung. Grundlage für die Genehmigung in Edenkoben sei dagegen der Bebauungsplan „Triefenbachanlage“ gewesen, in dem es eine schalltechnische Beurteilung aufgrund der Beschreibung der Module des Bewegungsparcours gegeben habe.

„Mehr positive Rückmeldungen als Beschwerden“

Lärm geht aber nicht nur tagsüber von Kindern und Jugendlichen aus. Auch die Nachtruhe kann gestört werden. Zwischen dem 1. August 2019 und August 2020 ging die Polizei 21 Fällen von Ruhestörungen nach, wobei in der zweiten Hälfte die Corona-Welle nach Deutschland überschwappte. In den vergangenen sechs Monaten wurde die Polizei in 59 Fällen wegen Ruhestörung verständigt, zweimal wegen Vorfällen auf der Alla-Hopp-Anlage.

Und wie beurteilt die Geldgeberin der Anlagen, die Dietmar-Hopp-Stiftung, die Beschwerden? Sprecherin Katja Jewski teilt mit: „Wie bei öffentlichen Plätzen, Parkanlagen und Spielplätzen im Allgemeinen gibt es leider auch bei den Alla-Hopp-Anlagen einzelne Fälle von Lärmbelästigung. An einzelnen Standorten führt das dazu, dass sich Anwohner in ihrer Privatsphäre beeinträchtigt fühlen. Dies ist aus unserer Sicht bedauerlich und tut uns und gerade unserem so idealistisch eingestellten Stifter Dietmar Hopp natürlich manchmal auch weh.“ Die positiven Rückmeldungen lägen aber ein zigfaches über den Beschwerden: „Und darüber ist auch Dietmar Hopp als sportbegeisterter Vater und Großvater sehr froh.“

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