Kreis Südliche Weinstraße Wir sind doch nicht blöd

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Pech gehabt: Zwei Eigentümer eines Anwesens in Herxheim haben 2016 ihr Grundstück der Gemeinde zum Kauf angeboten. Die winkte ab, denn der Preis erschien ihr viel zu hoch. Als die beiden Männer dann an eine Privatperson verkauften – um rund ein Drittel günstiger –, schlug die Gemeinde zu: Sie machte von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch, und die Eigentümer machten lange Gesichter. Der Kreisrechtsausschuss hat sich jetzt mit dem Fall befasst.

Die Gemeinde Herxheim kann das Areal gut brauchen. Man wolle ortstypische Strukturen fördern und entwerfe zurzeit ein Zentrumskonzept, erklärten Ortsbürgermeister Franz-Ludwig Trauth (CDU) und Dieter Müller von der Verbandsgemeindeverwaltung in der Sitzung. Das Grundstück, eine ehemalige Tankstelle, liege in diesem zentralen Bereich und habe daher Bedeutung für die Entwicklung der Kommune. Außerdem könne eine problematische Ecke verkehrstechnisch entschärft werden. Wie es zu dem enormen Preisunterschied gekommen ist, erklärte einer der beiden Besitzer des Anwesens. Man habe das „Inventar rausgerechnet“ und dem potenziellen Käufer getrennt verkaufen wollen. Außerdem gebe es eine Vereinbarung, dass einer der Männer noch drei Jahre lang einen Teil des Anwesens nutzen dürfe. Doch das ist nun hinfällig. Der Rechtsanwalt der beiden Eigner regte an, ob die Gemeinde nicht von ihrem Vorkaufsrecht zurücktreten wolle. Die Antwort war ein entschiedenes Nein. Manfred Lutz, Vorsitzender des Kreisrechtsausschusses, schlug schließlich einen Kompromiss vor: Die Gemeinde könnte doch, solange ihre Entwicklungspläne reifen, die Nutzung des Areals noch zwei, drei Jahre dulden. Der Bürgermeister hielt das für einen gangbaren Weg, der Anwalt der Gegenseite nannte den Vorschlag „überlegenswert“. Zum Überlegen haben die Betroffenen jetzt zwei Wochen Zeit. Der Kreisrechtsausschuss fasste zunächst nur einen „Vorratsbeschluss“, der im Fall einer Einigung zurückgenommen wird. |rire

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