Lauterecken-Wolfstein Vergnügungssteuer erhöht: Norden soll „kein Las Vegas des Kuseler Landes“ sein

Automaten in Kneipen sollen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mehr Vergnügungssteuer abwerfen. Steuerpflichtig sind
Automaten in Kneipen sollen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mehr Vergnügungssteuer abwerfen. Steuerpflichtig sind nicht die Wirte, sondern die Aufsteller.

Auf dass sich die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein auch ja nicht unversehens zu einem „Las Vegas des Landkreises Kusel“ entwickele, hat sich der VG-Rat auf eine Anhebung der beim Betrieb von Spielautomaten fälligen Steuer geeinigt.

Die Vergnügungssteuer ist eine der wenigen Einnahmequellen, deren Erträge ohne Umweg in Gemeindekassen fließen können. Das Kommunalabgabengesetz fordert zwar nicht, erlaubt jedoch die Erhebung dieser Steuer. Fällig ist sie auch in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein. Doch die Sätze sind offenkundig relativ gering. Das hatte die FWG in der VG festgestellt – und sich zum Handeln veranlasst gesehen. Vor allem der Kreisvergleich hatte die Freien Wähler im Nordkreis in der Auffassung bestärkt, dass die erste Erhöhung seit beinahe zehn Jahren durchaus vertretbar sei.

Wohlgemerkt: Es geht dabei nicht etwa um Veranstaltungen, die ebenfalls mit einer zusätzlichen Steuer belegt sein können. Der FWG ging es alleine um den Betrieb von Spielautomaten. Dazu zählen zum einen solche, die dem Nutzer Gewinn versprechen, aber auch jene, die dem Zeitvertreib und Spaß dienen – etwa Billard.

Sätze in der Nachbarschaft rund 30 Prozent höher

Der Blick übern Tellerrand hatte offenbart: In den beiden anderen Verbandsgemeinden des Kreises werfen Automaten für die Gemeindekasse mehr ab als im Norden. In Kusel-Altenglan wie auch im Oberen Glantal liegen die Steuersätze jeweils bei 17 Prozent, und das bereits seit 2018. In Lauterecken-Wolfstein hingegen waren bis dato nur zwölf Prozent fällig.

„Wir wollen ja nicht den Norden zu einem Las Vegas des Landkreises Kusel“ machen, scherzte Philipp Gruber (FWG), als er den Antrag der Fraktion mündlich begründete. Einen ernsten Hintergrund hat indes die Überlegung, dass die Steuer auch ein ordnungspolitisches Instrument sei.

Der Rat war sich einig, die Sätze für Geräte mit Gewinnmöglichkeit auf 17 Prozent festzusetzen, mindestens jedoch 100 Euro. Für Geräte ohne Gewinnchance sind 60 statt 45 Euro fällig. Das gilt für Spielsalons und ähnliches. In Gaststätten liegt der Mindestbetrag jeweils niedriger. Zahlen müssen die Automatenaufsteller.

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