Ulmet
Mutmaßlicher Mittäter in Todesangst: "S. ist eiskalt"
Nach dreiwöchiger Pause im Prozess um den Mord an den beiden Polizisten bei Ulmet widmete am Donnerstag das Landgericht Kaiserslautern viel Zeit der Aussage, die Florian V. am Abend des Tattags gemacht hatte. Zwei der Beamten, die den mutmaßlichen Helfer des Hauptangeklagten und Wilderers Andreas S. damals vernahmen, sagten aus. Florian V. war am 31. Januar gegen 17 Uhr festgenommen und sofort vernommen worden. Er sagte ohne Anwalt etwa drei Stunden aus.
Nach etwa einer halben Stunde des Leugnens und der Aufforderung, nun die Wahrheit zu sagen, habe er den Ablauf der Tat aus seiner Sicht geschildert. Er sei glaubhaft gewesen, so der Eindruck der Beamten, die sich der Vernehmungstaktik „guter Polizist, böser Polizist“ bedient hatten. Im Laufe der Vernehmung zeichnete Florian V. den Ort, an dem er ein paar Stunden zuvor die Tatwaffen versteckt hatte. Die Beamten gaben die Zeichnung sofort an die Polizisten weiter, die in Sulzbach mit der Durchsuchung der Wildkammer beschäftigt waren. Sie fanden die Waffen wie beschrieben dort noch vor.
Florian V. hatte noch während der Vernehmung eine Heidenangst vor Andreas S., seinem Kumpan. Bei einer Zigarette nach der Vernehmung sagte er zu dem „guten“ Polizisten: „Ich habe Angst um mein Leben. Der S. ist eiskalt.“ Florian V. hatte den Vernehmungsbeamten zuvor erklärt, dass S., unmittelbar nachdem er die beiden Polizisten erschossen hatte, auch ihm mit dem Tod gedroht habe. S. habe ihm befohlen, bei den Leichen nach seinem Führerschein und Personalausweis zu suchen: „Mach jetzt! Sonst liegst Du gleich nebendran.“
Suchaktionen und Streit um Akten
Am Tatort bei Ulmet wurde in der Prozesspause die Böschung nach Schrotkugeln abgesucht, am Krankenhaus Sulzbach suchten Spürhunde nach Drogen. Ergebnis: nichts gefunden. Die Verteidiger von Andreas S., des mutmaßlichen Doppelmörders, hatten die Suchaktionen beantragt. Sie hatten gehofft, dass Belege für die Tatversion ihres Mandanten gefunden werden. Andreas S. hatte zu Prozessbeginn nahegelegt, dass sein Helfer Florian V. ein Drogendealer sei, der im Drogenrausch mit der Schrotflinte die Schießerei am 31. Januar eröffnete und dabei die Polizistin tötete.
Keine Drogen und kein Schrot gefunden
Kurz vor der Tat soll Florian V. Drogen am Sulzbacher Krankenhaus versteckt haben oder er habe sie verstecken lassen. Doch die Polizei fand nichts. In der Böschung am Tatort entdeckte sie zwar Glassplitter, Verpackungen und Müll, aber kein Schrot.
Ebenfalls auf Verlangen der Verteidiger von Andreas S. hatte der Vorsitzende Richter Raphaël Mall verkündet, dass die Akten aus 50 Ermittlungsverfahren im Saarland, die im Zusammenhang mit Andreas S. oder Wilderei stehen, beigezogen werden. Mall hatte sich lange dagegen gewehrt. Den Inhalt der Akten fasste Mall so zusammen: „Nichts. Außer vielleicht eine Seite.“
So schnell wollten die Verteidiger von Andreas S. nicht urteilen. Viele Unterlagen seien erst in den vergangenen Tagen eingegangen. Die müssten noch gesichtet werden. Sie verlangten zudem, zwei Videos aus der Tatnacht zu sehen, aus einer Körperkamera des ersten Polizisten am Tatort und das aus dem Polizeihubschrauber.
„Geben Sie die Akte jedem Harzkrämer?“
Während der Prozesspause hat der Hauptangeklagte die Prozessakte einem Dritten zugänglich gemacht. Richter Mall tadelte ihn dafür: „Das ist doch Ihre Akte! Wieso geben sie die dem denn? Geben Sie die jedem Harzkrämer?“ Die Begründung des Hauptangeklagten: „Der Mann hat sich für den Fall interessiert.“ Richter Mall schüttelte da nur den Kopf.
Anonymer Entlastungsversuch
Lars Nozar, einer der Verteidiger von Andreas S., reichte dem Gericht ein anonymes Schreiben, das er – wegen der im Gerichtssaal anwesenden Presse – nicht vorlesen wollte. Nach Informationen dieser Zeitung versucht der anonyme Autor, Andreas S. zu entlasten. In dem Schreiben findet sich nämlich die Behauptung, Florian V. habe in Pirmasens auf einem Schießstand das Schießen gelernt. Er sei ein geübter Schütze. Außerdem behauptet der Anonymus, dass in der Tatnacht vier Gruppen gemeinsam in der Nähe des Tatorts gewildert hätten. Er belastet einen Metzger und einen Polizisten aus der Pfalz, mit Andreas S. gemeinsame Sache gemacht zu haben. Das Ziel der E-Mail offenbar: Florian V. als den eigentlich Bösen darzustellen, Andreas S. als gar nicht so böse.
Die gesamte Berichterstattung zum Prozess mit Videos und Fotos finden Sie hier.