Oberes Glantal Kommunale Wärmeplanung: Zwei Gemeinden gehen eigenen Weg

Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohner sollen bis 1. Juli 2028 Wärmepläne ausarbeiten. So sieht es das Gesetz zu
Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohner sollen bis 1. Juli 2028 Wärmepläne ausarbeiten. So sieht es das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung vor.

In den politischen Gremien im Oberen Glantal geht es derzeit häufig darum, die kommunale Wärmeplanung an die Verbandsgemeinde zu übertragen. Die Stadt Waldmohr und die Gemeinde Schönenberg-Kübelberg wollen einen anderen Weg einschlagen.

Bei der kommunalen Wärmeplanung ziehen Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr an einem Strang. Der Stadtrat Waldmohr und der Gemeinderat Schönenberg-Kübelberg haben jüngst einer interkommunalen Kooperation bei der Vorbereitung einer klimaneutralen Wärmeversorgung zugestimmt.

Beide Kommunen verzichten darauf, diese Aufgabe auf die Verbandsgemeinde Oberes Glantal zu übertragen. Stattdessen werden Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr eine Kooperationsvereinbarung abschließen, teilten Ortsbürgermeister Thomas Wolf und Stadtbürgermeister Jürgen Schneider im Nachgang zu den jüngsten Ratssitzungen mit. Gemeinsam soll ein externer Dienstleister beauftragt werden, um Bestand, Potenzial, mögliche Entwicklungspfade sowie erforderliche Maßnahmen für ein kommunales Konzept zur Wärmeversorgung zu untersuchen.

Antrag muss bis Jahresende gestellt sein

Das Erstellen der Wärmeplanung wird mit bis zu 90 Prozent der Kosten gefördert, finanzschwache Kommunen erhalten 100 Prozent Förderung, sofern der Antrag bis zum 31. Dezember gestellt wird. Für den Förderantrag ist Schönenberg-Kübelberg federführend zuständig, teilten die beiden Ortschefs weiter mit.

Nach dem Bundestag hatte am vergangenen Freitag der Bundesrat dem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung zugestimmt. Es ergänzt das Heizungsgesetz und soll am 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten. In dem Gesetz ist geregelt, dass Großstädte bis Ende Juni 2026, kleinere Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis 1. Juli 2028 Wärmepläne ausarbeiten. Erst nach Vorliegen eines solchen kommunalen Wärmeplans sind Hauseigentümer gehalten, dass eine neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien läuft.

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