Kusel
Kommentar zum Prozess zu den Impfaufklebern: Der leichte und bequeme Weg
Wenn Richter und Vertreter der Staatsanwaltschaft der Angeklagten erst dann widersprechen können, nachdem sie in den Akten geblättert haben, dann spricht das nicht für eine gute Vorbereitung. Das steht auch im krassen Gegensatz zum öffentlichen Interesse, welches das Auffinden der Impfaufkleber aus Kusel an der deutsch-tschechischen Grenze damals hatte.
Dass die Einlegeblätter für die Impfausweise in Kusel als Schmierzettel verwendet wurden, ist ein schwerwiegender Vorwurf, der im Gerichtssaal unwidersprochen blieb. Die vielen Helfer, die sich in der Hochzeit der Pandemie engagierten, hätten auf der Suche nach der Wahrheit mehr Einsatz verdient gehabt.
Nur ein verantwortlicher Mitarbeiter des Impfzentrums im Zeugenstand hätte vermutlich genügt, um mehr Klarheit zu bekommen. Darauf wurde leichtfertig verzichtet. Es ist die Entscheidung jedes Einzelnen, sich nicht impfen zu lassen. Ungeimpft einen Impfaufkleber zu benutzen, ist mittlerweile strafbar. Das Amtsgericht Kusel hat den zu leichten und bequemen Weg gewählt.
