Zweibrücken Fortsetzung im Prozess um mutmaßliche Vergewaltigung

Der Prozess um eine mutmaßliche Vergewaltigung im südlichen Landkreis Kusel beschäftigt das Landgericht Zweibrücken noch länger als geplant. Am Mittwoch ist die Beweisaufnahme in dem Berufungsverfahren gegen einen 35 Jahre alten Mann fortgesetzt worden.

Der Unternehmer war im Oktober vergangenen Jahres vom Schöffengericht am Amtsgericht Landstuhl zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden, weil er nach Überzeugung des Gerichts im Juni 2018 eine frühere Mitarbeiterin mit K.o.-Tropfen außer Gefecht gesetzt und sie vergewaltigt habe (wir berichteten ausführlich).

Seit Anfang Juni läuft nun die Berufungsverhandlung, die jetzt verlängert wird. Der vierte für die Hauptverhandlung anberaumte Tag am 13. Juli wird nach Einschätzung des Kammervorsitzenden nicht ausreichen, um zu einem Urteil zu kommen. Daher sind bereits zwei weitere Termine – der 14. und der 22. Juli, jeweils Beginn um 9.30 Uhr – angesetzt worden.

Der Angeklagte, Personaldienstleister im Gastronomiegewerbe, bestreitet den Vorwurf der schweren sexuellen Nötigung an der 24-jährigen damaligen Mitarbeiterin. Passiert sein soll die Tat in einer Ferienwohnung nahe des Ohmbachsees. Für den weiteren Verlauf der Berufungsverhandlung ist noch mit einigen Anträgen zu rechnen. Die Verteidigung hatte bereits im erstinstanzlichen Verfahren solche gestellt. Grundsätzlich geht es darum, an der Glaubwürdigkeit der einzigen Zeugin zu rütteln, die sich an die Vorgänge selbst nach eigener Aussage nicht erinnern kann, weil sie betäubt gewesen sei. Sie habe aber später gespürt, dass jemand sie vergewaltigt haben müsse. Es könne nur der Angeklagte gewesen sein. Die Verhandlung wird am Montag, 13. Juli, 9 Uhr, fortgesetzt.

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