Kusel Untreue-Verfahren: Revision kann zwei Jahre dauern

Es kann ein, zwei Jahre dauern, sogar länger: Bis ein endgültiges Urteil über ein Paar aus dem Kreis gefallen ist, bleiben der 64-Jährige und seine 62-jährige Frau auf freiem Fuß. Eine Entscheidung trifft der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Weitere Verfahren gegen das Paar sind zurzeit nicht anhängig.

Das Damoklesschwert des Gefängnisaufenthalts baumelt für geraume Zeit über den Eheleuten. Beide waren, wie berichtet, Ende April zu Freiheitsstrafen von jeweils drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Eine Große Strafkammer am Landgericht Kaiserslautern hatte es als erwiesen angesehen, dass die Eheleute alleinstehende, hilfsbedürftige ältere Menschen regelrecht ausgenommen, vor allem eine Heimbewohnerin mittels einer Generalvollmacht um ihr Vermögen gebracht haben. Darin erkannte die Kammer gewerbsmäßige Untreue. Gegen das Urteil haben der Mann wie auch seine Frau über ihre Anwälte Rechtsmittel einlegen lassen. Bei Strafsachen, die in erster Instanz vor einer Großen Kammer des Landgerichts behandelt werden, ist keine Berufung zulässig, sondern nur Revision möglich, über die zwingend der Bundesgerichtshof entscheidet. Das erläuterte Michael Stiefenhöfer, Vorsitzender Richter und Sprecher des Landsgerichts Kaiserslautern, auf Anfrage. Das heißt, dass es zu keiner neuerlichen Hauptverhandlung kommt, wie es Folge einer Berufung wäre. Bei einer Revision wird lediglich das Urteil auf Rechtsfehler hin überprüft. Zuständig dafür ist nicht das Oberlandesgericht, sondern gleich der Bundesgerichtshof. Bis der darüber befindet, das könne durchaus ein oder zwei Jahre dauern, auch länger, sagte Stiefenhöfer. Nachgegangen ist die RHEINPFALZ Hinweisen, wonach gegen das Ehepaar weitere Verfahren anhängig seien. Die Rede war vom Amtsgericht Idar-Oberstein sowie einigen saarländischen Gerichten. Jedoch haben Recherchen ergeben, dass in Idar-Oberstein der Name des Ehepaars unbekannt ist, ebenso bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Bad Kreuznach. Auch hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken, die für das gesamte Saarland zuständig ist, kein Ermittlungsverfahren gegen die Eheleute geführt, geschweige denn Anklage erhoben. (cha)

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