Kusel Arbeitszeit-Tricks: Gericht urteilt auf Degradierung

Altenglan/Trier. Der Beamte der Verbandsgemeinde Altenglan, der bei seiner Arbeitszeiterfassung über einen sehr langen Zeitraum betrogen hat (wir berichteten), wird um zwei Gehaltsstufen degradiert. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden. Das Urteil liegt inzwischen vor, ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Beamte über einen langen Zeitraum hinweg illegal die vorgeschriebene Arbeitszeit nicht eingehalten hatte – ein schwerer Vertrauensverstoß. Abgeurteilt wurden dabei 170 Fälle binnen zweier Jahre; die Verbandsgemeindeverwaltung geht jedoch davon aus, dass dieses Schummeln deutlich länger, vermutlich acht Jahre lang, gelaufen ist, ohne dies nachweisen zu können. Der Beamte, der Ende Juni in den Ruhestand geht, soll nun um zwei Gehaltsstufen degradiert werden, was sich auch auf sein Ruhestandsgehalt auswirkt. Er hat vier Wochen Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. Auf Anfrage der RHEINPFALZ erläuterte Bürgermeister Klaus Jung den Ablauf. Der Beamte habe vormittags die Gleitzeitregelung genutzt, um spät zur Arbeit zu erscheinen. Um auf seine Wochenstunden zu kommen, hätte er folglich länger arbeiten müssen. Tatsächlich jedoch habe er gewartet, bis die übrigen Mitarbeiter gegangen seien und habe sich dann durch den Nebenausgang entfernt. Einige Zeit später sei er durch den Haupteingang zurückgekommen und habe die Stechuhr betätigt – um vorzutäuschen, er hätte so lange gearbeitet. Dies habe nur durch einen Zufall bemerkt werden können. Daraufhin habe man die Zeiten abgeglichen, wann er mit seiner Chipkarte den Haupteingang geöffnet und wann er „gestochen“ habe. Der Beamte sei auch sofort geständig gewesen, als er ihn darauf angesprochen habe, sagte Jung. Mildernd hat das Gericht das sofortige Gestehen, die Reue des Mannes und die Tatsache gewertet, dass die Frau des Beamten schwer krank gewesen sei und er zu den Tricks gegriffen habe, um sich mehr um sie kümmern zu können. (wop)

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