Reichenbach-Steegen Straßenbau: Vorbereitung auf Einführung wiederkehrender Beiträge läuft

Vor der Umstellung auf wiederkehrende Beiträge müssen einige Straßen in Reichenbach-Steegen noch gewidmet werden.
Vor der Umstellung auf wiederkehrende Beiträge müssen einige Straßen in Reichenbach-Steegen noch gewidmet werden.

Im Hinblick auf die vom Land beschlossene Einführung wiederkehrender Straßenausbau-Beiträge ab dem 1. Januar 2024 stehe Reichenbach-Steegen vor großen Herausforderungen, betont Ortsbürgermeister Dirk Wagner (SPD). Vorbereitende Planung war daher in der Ratssitzung am Dienstag angesagt.

Bei der Umstellung der Straßenausbaubeiträge gehe es darum, dass die Kosten für die Sanierung von Verkehrswegen in dem Abrechnungsgebiet der Gemeinde auf alle Grundstückseigentümer umgelegt werden, führte der Ortschef aus. Allerdings könnten nur diejenigen Bürger zur Zahlung herangezogen werden, deren Grundstücke an „gewidmeten“ Straßen lägen. Diese „Widmung“ sei ein Rechtsakt, durch den Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhielten.

Zu diesem Thema hatte die Fraktion „Unser Ort e.V.“ einen Antrag eingebracht unter dem Titel: „Straßenbestand und wiederkehrende Beiträge“. Ihr Vorsitzender, Alex Stork, führte dazu aus, dass in Reichenbach-Steegen und in den verschiedenen Ortsteilen etwa 70 Prozent der Straßen nicht gewidmet seien. Außerdem erfüllten eine ganze Reihe von Verkehrswegen gar nicht die Voraussetzungen für eine Widmung. Neben einer Fahrbahn setze eine Widmung nämlich auch voraus, dass beispielsweise Gehwege und eine Beleuchtung vorhanden sein müssen. Der jeweilige Verkehrsweg müsse außerdem im Eigentum der Ortsgemeinde sein.

Ungerechtigkeiten möglichst vermeiden

Der Antrag seiner Fraktion ziele darauf ab, Ungerechtigkeiten bei der Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge möglichst gering zu halten. Im Sinne einer Solidargemeinschaft müsse es zunächst darum gehen, hohe Beiträge für Anlieger dadurch zu vermeiden, dass man „möglichst viele Einzahler sammelt“. Schwierigkeiten bestünden darin, dass die in der Gemeinde genutzten Straßen in sehr unterschiedlicher Weise Hinderungsgründe für eine Widmung aufwiesen. Zum Teil befänden sich einzelne Abschnitte in privatem Besitz oder sie seien aus anderen Gründen „nicht widmungsfähig“. Dann stehe auch noch die Frage nach der zeitlich befristeten Beitragsverschonung für Grundstücksbesitzer, die erst kürzlich Erschließungsbeiträge gezahlt haben, im Raum.

Gemeinsam mit der Verwaltung müsse nun ein Plan entworfen werden, um die Verkehrswege im Ort nach und nach in einen widmungsfähigen Zustand zu bringen. Anfangen könne man bei Straßen, die von ihrer Beschaffenheit her einfach zu widmen seien. Ein Arbeitskreis Fachkundiger aus dem Ort solle dabei helfen. Diesen Vorschlägen schlossen sich alle Ratsmitglieder an.

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