Kreis Kaiserslautern Sprengstoff-Prozess vertagt

Die für gestern angesetzte Verhandlung am Amtsgericht Landstuhl, bei der sich ein Mann aus Martinshöhe unter anderem wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verantworten sollte, wurde kurzfristig auf Antrag der Verteidigung abgesagt.

Zur Begründung legten die Verteidiger nach Angaben des Gerichts ärztliche Atteste vor, die ihrem Mandanten und einem zweiten Angeklagten jeweils „Verhandlungsunfähigkeit“ bescheinigten. Daraufhin vertagte die Richterin die Verhandlung auf unbestimmte Zeit. Der Zwischenfall, über den das Gericht gestern zum ersten Mal verhandeln sollte, spielte sich bereits im Oktober 2016 ab (die RHEINPFALZ berichtete). Damals wurden Spezialkräfte der Polizei nach Martinshöhe gerufen, weil in der Abwasserleitung eines Wohnhauses Sprengstoff gefunden worden war. Unter anderem lagen Silvester-Böller, die mit Gaskartuschen zusammengebunden waren, im Kanal. Daraufhin wurde der frühere Eigentümer des Anwesens, der im August 2016 einer Zwangsversteigerung weichen musste, als mutmaßlicher Täter festgenommen. Dem Mann, der zu dieser Zeit schon nicht mehr in Martinshöhe wohnte, wird außerdem eine handgreifliche Auseinandersetzung mit dem neuen Hauseigentümer vorgeworfen: Bereits im August 2016 habe er bei der unfreiwilligen Räumung des Hauses mit einem Blumentopf geworfen. Das Strafverfahren, dessen öffentliche Verhandlung nun nicht zustande kam, zieht sich inzwischen seit mehr als einem Jahr hin. Neben der aktuellen Krankmeldung der Angeklagten gab es nach Informationen der RHEINPFALZ zunächst auch zeitliche Verzögerungen bei der Anfertigung eines Gutachten über die Gefährlichkeit des damals gefundenen Sprengstoffs. Außerdem wird es in diesem Prozess vermutlich ebenfalls um die Frage gehen, ob der Hauptangeklagte im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte handelte.

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