Zur Sache Rauchmelder

In Rheinland-Pfalz gibt die Landesbauordnung vor, dass seit dem 12. Juli 2012 alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein müssen. Mindestens einer dieser „Lebensretter“ muss in Schlafräumen, Kinderzimmern sowie in Fluren, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, angebracht sein. Der offene Treppenraum eines Einfamilienhauses gilt ebenfalls als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden. Verantwortlich für den Einbau, beziehungsweise für die Betriebsbereitschaft, den Ersatz oder den Austausch ist der Eigentümer von selbstgenutztem oder vermietetem Wohnraum.

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