Kreis Kaiserslautern Rat sagt Ja zum Bürgerentscheid

In Schopp wird es einen Bürgerentscheid über die künftige kommunale Zugehörigkeit der Gemeinde geben. Einstimmig beschloss der Gemeinderat am Mittwoch auf Antrag einer Bürgerinitiative, das Bürgerbegehren zuzulassen. Mehrheitlich wurde der Termin auf Sonntag, 8. Februar, festgelegt.

Dabei sollen die Schopper die Frage beantworten, ob die Gemeinde im Rahmen der Verwaltungs- und Gebietsreform die Eingliederung in den Landkreis Südwestpfalz, Sitz in Pirmasens, und zur Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben beantragt. Die Gemeinde Schopp kam mit der Funktionalreform Jahr 1972 vom damaligen Landkreis Pirmasens in den Landkreis Kaiserslautern und die VG Kaiserslautern-Süd. Diese verhandelt zurzeit mit der VG Landstuhl wegen einer Fusion. Anlass für den Gemeinderat Alternativen zu prüfen. Der Gemeinderat regte deshalb die Aufnahme von Verhandlungen mit der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben an. Mit Bekanntwerden dieser Absicht bildete sich im Ort eine Bürgerinitiative, die nun ein Bürgerbegehren beantragte. Dieser Antrag sei von der Verbandsgemeindeverwaltung Kaiserslautern-Süd geprüft und für zulässig befunden worden, informierte Ortsbürgermeister Bernd Mayer (FWG). Aufgrund der Zahl der Wahlberechtigten sind für ein solches Begehren 117 Unterzeichner notwendig, tatsächlich sind es 481 Personen. Aloys Edrich, Sprecher der Bürgerinitiative „Bürgerbefragung zur Schopper Zukunft“ betonte, dass man sich bei der Vorbereitung streng an die gesetzlichen Vorgaben gehalten habe. Der Antrag sei formell und materiell in Ordnung. Frühestmöglicher Termin für das Begehren wäre der 4. Januar 2015, so Mayer in Absprache mit Bürgermeister Uwe Unnold. Doch dafür müsste noch bis Mitte November die Stellungnahme der Gemeinde vom Rat abgesegnet werden, was zeitlich nicht zu schaffen sei. Deshalb schlug der Ortsbürgermeister den 8. Februar vor. Gerhard Kansy (Bündnis Bürger für Schopp) erschien dies zu spät, er regte den 11. Januar 2015 an. Doch nur sechs Mitglieder stimmten für diesen Tag, neun lehnten ab, es gab eine Enthaltung. Sodann beschloss das Gremium mit neun Stimmen bei sechs Gegenstimmen und einer Enthaltung als Termin 8. Februar 2015. Nun ist der Rat am Zug, er wird seine Auffassung zu dem Bürgerbegehren formulieren und veröffentlichen. Ab 2015 wird es eine Steuererhöhung geben. Beschlossen wurde mit den Stimmen der FWG und SPD eine Erhöhung bei zwei Gegenstimmen vom „Bündnis Bürger für Schopp“ und vier Enthaltungen der CDU. Die Grundsteuer A steigt auf 320 Prozent, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer auf jeweils 385 Prozent. (llw)

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