Sulzbachtal Rat für Freiflächenphotovoltaik

Freiflächenphotovoltaik: Die wäre in der Gemeinde nur in zwei Bereichen möglich.
Freiflächenphotovoltaik: Die wäre in der Gemeinde nur in zwei Bereichen möglich.

Die Gemeinde Sulzbachtal will Flächen für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Teilflächennutzungsplan „Erneuerbare Energien“ der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg ausgewiesen haben. Dies beschloss der Gemeinderat bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung.

Die Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg hat ermitteln lassen, in welchen Bereichen die Errichtung von Freiflächenphotovoltaik- und Windkraftanlagen möglich wäre. Dabei wurden beispielsweise auch Kriterien dafür aufgestellt, wo derartige Photovoltaik möglich wäre, um die Landwirtschaft nicht zu beeinträchtigen. So gebe es eine sogenannte Bodengütezahl, die etwas über den Wert des Bodens aussage, Erträge im pflanzlichen Bereich zu erzielen, stellte Ortsbürgermeister Ero Zinßmeister (FWG) im Nachgang zur Sitzung fest. Dies sei ein wichtiges Kriterium, da die Landwirtschaftskammer große Veto-Rechte besitze. Die Lautertalaue als Biotop/Feuchtgebiet beziehungsweise potenzielles Überschwemmungsgebiet sei nicht als Aufstellort geeignet. Weiterhin sei dies auch grundsätzlich in einem sogenannten Grünflächenzug unzulässig und könne nur über ein Zielabweichungsverfahren ermöglicht werden, was zirka zwei Jahre dauern könne. Die Regelungen des Landschaftsschutzgebiets Eulenkopf stünden einer Errichtung dagegen nicht mehr im Wege, meinte Zinßmeister.

Eine Anlage sei laut Ermittlung des Rockenhausener Büros igr in der Gemeinde nur im Bereich des Römerwegs sowie der Goldgrube in Richtung Untersulzbach möglich. Die Ermittlungen der Kaiserslauterer WVE hätten ein gleiches Ergebnis erbracht, nur in Nuancen gebe es Abweichungen, so der Ortsbürgermeister.

Finanzielle Vorteile für die Gemeinde

Auf Anfrage der Ratsmitglieder informierte Zinßmeister weiter, dass die Ortsgemeinde finanzielle Vorteile habe, wenn die Freiflächenphotovoltaikanlagen auch auf privatem Grund und Boden aufgestellt würden. Für die Leitungsrechte müssten Entgelte entrichtet werden, Gewerbesteuererträge fielen an und die Pacht von zirka 2500 bis 3000 Euro pro Hektar werde zwischen dem Grundstückseigentümer und der Ortsgemeinde geteilt. Als Investor komme die Solargesellschaft der Verbandsgemeinde in Frage, die auch eine Bürgerbeteiligung anbiete und schon Interesse bekundet habe, so der Ortsbürgermeister. Diese befinde sich zu 51 Prozent im Besitz der Verbandsgemeinde, zu 49 Prozent im Besitz der WVE und verfüge schon über zirka 20 Solardächer, darunter in Olsbrücken auf dem Kindergarten und dem Feuerwehrgebäude. Sofern die Windräder realisiert würden, habe auch die EnBW Interesse.

Die Mitglieder des Gemeinderats waren sich nicht einig, ob überhaupt einer Aufstellung von Photovoltaikanlagen zugestimmt werden sollte und wo diese aufgestellt werden könnten. Nach längerer Beratung kamen sie dann aber doch überein, dass Areale ausgewiesen werden sollen und ein Antrag auf Aufnahme im Teilflächennutzungsplan bei der Verbandsgemeindeverwaltung gestellt werden soll.

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