Kaiserslautern Quarantäne-Schüler: Abitur nur unter bestimmten Bedingungen

Kontakt I-Personen dürfen unter strengen Auflagen zum Abitur in die Schule kommen. Index-Patienten können laut Gesundheitsamt ni
Kontakt I-Personen dürfen unter strengen Auflagen zum Abitur in die Schule kommen. Index-Patienten können laut Gesundheitsamt nicht am Abitur teilnehmen.

Die Abiturprüfungen laufen. Doch welche Regelungen gelten für Abiturienten, die sich zurzeit in Corona-Quarantäne befinden? Dürfen diese Schüler überhaupt das Haus für die Prüfungen verlassen?

Das hängt laut Kreisverwaltung, bei der das Gesundheitsamt angesiedelt ist, davon ab, ob der Schüler ein Indexfall (auf Covid-19 positiv getestete Person) oder Kontaktperson I ist. Ein Indexfall, der sich in Quarantäne befinde, kann an der Abiturprüfung nicht teilnehmen, teilt das Gesundheitsamt mit. Dagegen darf eine Kontaktperson I unter besonderen Vorkehrungen an den Prüfungen dabei sein. Dazu müsse der Schüler sich beim Gesundheitsamt melden und eine Ausnahmeregelung beantragen. Vorgeschrieben ist auch, dass der betroffene Schüler in der Schule in einem separaten Raum untergebracht wird und eine FFP2-Maske trägt. „Das Zimmer und die Gegenstände im Raum sind nach der Nutzung zu desinfizieren, jeglicher Kontakt mit anderen Personen ist verboten“, teilt die Kreisverwaltung mit.

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