Sembach Neubaugebiet wegen EU-Recht auf Eis gelegt

Sembach darf zumindest vorerst nicht weiter wachsen.
Sembach darf zumindest vorerst nicht weiter wachsen.

Europa macht Sembach in Sachen Neubaugebiet vorerst einen Strich durch die Rechnung. Die Ortsgemeinde muss nun einige rechtliche Hürden überwinden.

Der Gemeinderat Sembach habe im Dezember 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Friedhofstraße“ beschlossen. Es gehe um ein unbebautes Areal, das sich in nördlicher Richtung an den Ort anschließe, teilt Bürgermeister Fritz Hack (SPD) mit. Am Donnerstagabend haben die Ratsmitglieder über das weitere Vorgehen angesichts juristischer Hürden beraten.

Unvereinbar mit Unionsrecht

Ein geeignetes Planungsangebot habe schon vorgelegen. Unterdessen sei bei der Verwaltung allerdings eine Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts eingetroffen, wonach der Paragraf 13b des Bau-Gesetzbuches als unvereinbar mit Unionsrecht eingestuft worden sei. Dieser Paragraf betreffe die Zulassung von Baugebieten im Außenbereich, die eine bestimmte Größe nicht überschritten, Anschluss an im Zusammenhang bebaute Ortsteile haben und ausschließlich der Wohnnutzung dienten. Sie unterlägen nicht der Umweltprüfung, dürften aber schutzwürdige Tierarten nicht schädigen.

Nach der Rechtsprechung des zur Auslegung des Unionsrechts berufenen Europäischen Gerichtshofs müssten erhebliche Umweltauswirkungen in jedem Fall von vornherein ausgeschlossen sein. Der Paragraf dürfe daher wegen des Vorrangs des Unionsrechts nicht angewendet werden. Seitens der Verwaltung werde empfohlen, die Veröffentlichung des förmlichen Urteils nebst den Gründen abzuwarten und das Verfahren zunächst ruhen zu lassen. Diesem Vorschlag habe sich der Rat angeschlossen.

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