Trippstadt Luftkurort führt Bettensteuer ab Mitte des Jahres ein
Ab dem 1. Juli wird es in Trippstadt eine Steuer auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben geben, die sogenannte Bettensteuer. Der Ortsgemeinderat verabschiedete am Dienstagabend in seiner Sitzung einstimmig die entsprechende Satzung. Bereits im Dezember vorigen Jahres hatte der Rat einen Grundsatzbeschluss zur Einführung dieser Bettensteuer gefasst.
Die nun vorliegende Satzung ist von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz erstellt worden. Laut dieser gelten als Beherbergungsbetriebe: Hotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen, Ferienwohnungen, TLAs (Temporary Lodging Allowance – temporäre Wohnungen für Amerikaner), Jugendherbergen, Privatwohnungen, Privatzimmer und ähnliche Beherbergungsstätten wie Campingplätze. 3,5 Prozent des Übernachtungspreises ohne Umsatzsteuer sind für maximal 21 Übernachtungstage zu entrichten.
Einnahmen in Höhe von 100.000 Euro eingeplant
Nicht unter die Beherbergungsstätten fallen Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken, stationäre Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen, Hospize und ähnliche Einrichtungen, die dem Unterkommen von Personen in besonderen sozialen Situationen dienen.
Im Haushalt für das Jahr 2024 sind bereits Einnahmen aus der Bettensteuer von 100.000 Euro für dieses Jahr vorgesehen. Eine genaue Summe kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden.
Auch die Stadt Landstuhl will eine Bettensteuer einführen. Ebenfalls am Dienstagabend entschied der Stadtrat darüber.