Kreis Kaiserslautern Hundehaltung wird 2015 teurer

Trotz der angespannten Finanzlage wird es in Frankelbach 2015 keine höhere Grund- und Gewerbesteuer geben. Nur die Hundesteuer und der Beitrag zur Unterhaltung der Wirtschaftswege steigen, beschloss der Gemeinderat am Donnerstagabend.

Weil der Gemeinde derzeit liquide Mittel in Höhe von rund 450.000 Euro fehlen, wollte Ortsbürgermeister Hans-Peter Spohn die Grundsteuer A um 30 und die Grundsteuer B um 40 Prozentpunkte erhöhen: „Wir sind noch lang nicht an den landesweiten Obergrenzen angelangt“, so sein Argument. Die von ihm vorgeschlagene Steuererhöhung führe zu einer monatlichen Mehrbelastung von drei bis vier Euro pro Haushalt, rechnete er vor. Spohn scheiterte mit seinem Vorstoß: Sechs Ratsmitglieder lehnten die Erhöhung der Grundsteuern ab, eins enthielt sich. „Frankelbach liegt bereits über den Nivellierungssätzen des Landes, daher kommt für mich eine Erhöhung nicht in Frage“, sagte Rainer Klaus. Ähnlich sah es auch Herbert Jung, der eine Erhöhung der Hundesteuer vorschlug. Außerdem regte er an, den Haushalt auf Einsparpotenziale hin zu prüfen. Einstimmig beschloss das Gremium die Erhöhung der Hundesteuer: Sie beträgt ab dem nächsten Jahr für den ersten Hund 60, für den zweiten 70 Euro und für jeden weiteren Vierbeiner 110 Euro im Jahr. Der Steuerbetrag für gefährliche Hunde bleibt bei 500 Euro. Der Beitrag zur Unterhaltung der Wirtschaftswege steigt um einen Euro auf sieben Euro je Hektar. Als „einen Punkt, der uns im Schlaf noch verfolgt“, bezeichnete Ortsbürgermeister Spohn den Flächennutzungsplan (FNP) der neuen Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg. „In der alten Verbandsgemeinde Otterbach wurden alle Beschlüsse einstimmig gefasst“, erinnerte er an die Vergangenheit. Bei einer Enthaltung sprach sich das Gremium sowohl gegen eine Teilfortschreibung des FNP in Bezug auf die Ausweisung von Windrädern als auch – aus Kostengründen – gegen das Gesamtwerk aus. Mit einem Flächennutzungsplan seien die Kommunen in ihrer Entscheidungsbefugnis stark eingeschränkt, betonten die Ratsmitglieder. Ohne FNP gelten die Ausschlussgebiete nach dem Raumordnungsplan, betonte Spohn. Zudem könnten ohne Zustimmung der Gemeinde keine Windenergieanlagen auf ihrer Gemarkung aufgestellt werden. (llw)

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