Niederkirchen
Flurbereinigungsverfahren in Morbach und Wörsbach abgeschlossen
Dass es sich um vereinfachte Flurbereinigungsverfahren gehandelt habe, habe ermöglicht, Abläufe zusammenzufassen, erläutert die Leiterin der Abteilung für Landentwicklung und ländliche Bodenordnung. „In allen drei Verfahren hat es sich um Erstbereinigungen mit kleinen Flurstücken aus der Realerbteilung gehandelt“, erläutert Meierhöfer.
Auf der Gemarkung Wörsbach gab es vor dem Bodenordnungsverfahren auf 621 Hektar mehr als 3000 Flurstücke, jetzt sind es noch 670. Entstanden sind dabei 3,8 Hektar Ausgleichsflächen. Auf Morbacher Gemarkung waren es auf 326 Hektar über 1560 Flurstücke, aus denen 431 geworden sind. 2,3 Hektar wurden hier zu Ausgleichsflächen. Auch wurden die Ortslagen rückwärtig durch Wege erschlossen, dadurch entstand in Wörsbach ein Rundwanderweg mit Erlebnisstationen. Für künftige Baugebiete wurden Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. In den Niederkirchener Ortsteilen wurden außerdem Grundstücke, Gehwege und Straßen neu vermessen und dabei Eigentumsverhältnisse korrigiert.
Verbesserung des Wegenetzes
Eines der Ziele sei gewesen, eine Verbesserung der Agrarstruktur mit einem Wegenetz zu schaffen, das auch von großen landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen genutzt werden kann und an das jedes Flurstück angebunden ist. Dies ermögliche ein wirtschaftlicheres Arbeiten für Landwirte, so Meierhöfer. Andere Ziele seien die Entwässerung von Flächen und das Festlegen von Ausgleichsflächen für die Landespflege gewesen.
Im Rahmen der DLR-Aktion „Mehr Grün durch Flurbereinigung“ wurden in Morbach 240 Bäume und 130 Nistkästen sowie in Wörsbach 1697 Bäume als auch Sträucher sowie 148 Nistkästen gestellt. Inbegriffen ist auch der Verbissschutz. Die Eigentümer müssen nur Flächen bereitstellen, die Bäume und Sträucher pflanzen und pflegen.
2004 wurde mit den Verfahren begonnen. Meierhöfer geht davon aus, dass es bis Ende des Jahres komplett abgeschlossen ist, dass also bis dahin alle Nachträge im Kataster und Grundbuch berichtigt und aktualisiert sein werden. Dass sich Bodenordnungsverfahren über einen solch langen Zeitraum hinweg ziehen, erklärt sie mit den vielen Einzelschritten, die dafür nötig seien. Sie beginnen mit der Wahl eines Vorstands der Teilnehmergemeinschaft, dem Ermitteln der Eigentümer und dem Wert der einzelnen Flurstücke, dem Vermessen, Planen und Gestalten sowie mit den Gesprächen mit jedem einzelnen Teilnehmer, bei denen Ansprüche, Wünsche und Interessen abgewägt werden, um die Flächen neu zu verteilen.
Bund und Land fördern zu 90 Prozent
Für den Ortsteil Wörsbach belaufen sich die Kosten für das Bodenordnungsverfahren auf rund 1,03 Millionen Euro, für Morbach sind es 455.000 Euro. Bund und Land schießen Fördermittel in Höhe von 90 Prozent zu, sodass die Gemeinde Niederkirchen zehn Prozent schultern muss.
