Kreis Kaiserslautern Es bleibt bei zwei Hauptamtlichen

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Im Landkreis Kaiserslautern wird es weiterhin zwei hauptamtliche Kreisbeigeordnete geben. Der Kreistag lehnte gestern den Antrag der SPD ab, die Stelle eines Beigeordneten aus der Hauptsatzung zu streichen. Auf eine öffentliche Ausschreibung der Stelle wird jedoch verzichtet, entschied das Gremium.

Die Diskussion darüber, ob der Landkreis Kaiserslautern zwei hauptamtliche Beigeordnete braucht, war durch die Ankündigung des amtierenden Beigeordneten Gerhard Müller (FWG) wieder aufgekommen, sein Amt zum 1. Februar 2016 niederzulegen (die RHEINPFALZ berichtete). Dass der Antrag nichts mit der Person Gerhard Müller zu tun habe, betonte SPD-Fraktionsvorsitzender Heinz Christmann, bevor er die Gründe für den Antrag darlegte. „Den Luxus von zwei hauptamtlichen Beigeordneten leistet sich kein anderer Kreis mit ähnlich schlechter Haushaltslage“, sagte er. „Das hat auch der Rechnungshof schon beanstandet.“ Haushaltseinsparungen ließen sich am einfachsten bei hoch besoldetem Personal erreichen. Dass dann eine andere Stelle geschaffen werden müsste, dementierte er: „Die Kreisverwaltung ist gut besetzt.“ Eine hohe Kreisumlage, die die Gemeinden belaste, sei so nicht verantwortbar. Die Grünen unterstützten den SPD-Antrag, betonte Jochen Marwede. Er meinte gleichfalls, dass keine andere Stelle nötig sei. In Hinblick auf die Kreisreform 2019 warnte er davor, dass dann hauptamtliche Beigeordnetenstellen, die nicht mehr benötigt werden, den Haushalt belasten könnten – ähnlich wie in der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn, die nach der Eingliederung Hochspeyers zwei hauptamtliche Beigeordnete hatte: „Deshalb beantrage ich für den Fall, dass wir einen Kreisbeigeordneten wählen, die Stelle auf vier Jahre zu begrenzen.“ Landrat Paul Junker (CDU) machte deutlich, dass dieses Thema gestern nicht auf der Tagesordnung stand. Linken-Fraktionschef Alexander Ulrich wünschte sich, dass die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion „dem Selbstbedienungsladen CDU und FWG ein Ende macht“. Er trug dem Gremium das Beispiel vom Landkreis Neuwied vor, in dem es einen Bürgerentscheid zu dem Thema gegeben habe. Das Geld sei besser ausgegeben, wenn man zwei bis drei Sozialarbeiter einstelle. Dass die Bürger gegen einen hauptamtlichen Beigeordneten stimmen würden, sah FWG-Fraktionschef Uwe Unnold nicht als selbstverständlich an: „Teils zehn bis zwölf Stunden Arbeit am Tag und abends oder am Wochenende ist für ihn als Wahlbeamten auch nicht Dienstschluss!“ Peter Degenhardt sagte für die CDU-Fraktion, dass die Argumente pro und kontra hauptamtlichen Beigeordneten schon x-mal ausgetauscht wurden, bei jeder Wahl. Dass die Arbeit des Beigeordneten einfach so mitgemacht werden könne, hielt er für abwegig. Auch wenn er den Antrag der SPD unterstütze, habe er sich bei der Argumentation von CDU sowie SPD sehr amüsiert, bekannte Goswin Förster (FDP). „Je nach Koalition“ werde argumentiert; bei einer SPD/FWG-Koalition spreche die CDU gegen den Posten. Seiner Argumentation, dass die Hauptarbeit die Abteilungsleiter machen und Landrat sowie Beigeordnete lediglich die Verantwortung tragen, widersprach Junker sofort: „Ich beschäftige mich sehr intensiv mit den Themen und mache nicht nur ein Kreuzchen bei Ja oder Nein, wenn ich etwas vorgelegt bekomme.“ In der Abstimmung sprachen sich lediglich 16 von 43 Stimmberechtigten für die Streichung des Beigeordnetenpostens aus der Hauptsatzung aus, 22 wären nötig gewesen. Den anschließenden Antrag von Förster, auf eine öffentliche Ausschreibung zu verzichten, befürwortete jedoch das gesamte Gremium. Als Kandidat für das Amt wurde bereits Peter Schmidt von der FWG nominiert. Die Wahl soll bis Ende Januar stattfinden. (gzi)

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