Kreis Kaiserslautern Bundesgerichtshof weist Bankräuber ab

Das Urteil im Martinshöher Bankraubprozess ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Mitte Oktober die Revision des Angeklagten als unbegründet zurückgewiesen, wie der Zweibrücker Leitende Oberstaatsanwalt Eberhard Bayer auf Anfrage der RHEINPFALZ mitteilte. Damit ist der Fall abgeschlossen.

Der 29-jährige Bankräuber war im Februar 2014 vom Landgericht Zweibrücken zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden, die er nun absitzt. Die Bewährung aus einer früheren Verurteilung wurde unterdessen nicht widerrufen. Der Mann, der in Zweibrücken geboren wurde und in einer Discothek arbeitete, hat im Juli 2013 zweimal die Sparkasse in Martinshöhe überfallen und mehrere 10.000 Euro erbeutet. Zwischen den Überfällen war er nach Berlin geflüchtet. Im August 2013 wurde er in Kroatien gefasst. Im Februar stand er vor Gericht und wurde zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Gegen dieses Urteil legte er Revision ein. Das bedeutet, dass das Urteil auf Rechtsfehler überprüft wird. Ähnlich wie bei der Berufung befasst sich ein übergeordnetes Gericht mit dem Fall, aber der Prozess wird nicht neu aufgerollt. Allerdings hatte der Angeklagte mit seinem Antrag auf Revision keinen Erfolg: Der Bundesgerichtshof sah keine Rechtsfehler und verwarf die Revision. Der Bundesgerichtshof ist in einem Strafprozess die letzte Instanz. Der Angeklagte hätte zwar noch das Bundesverfassungsgericht anrufen können, aber hier sind die Aussichten auf Erfolg noch geringer: Er müsste darlegen, dass er in seinen Grundrechten verletzt wurde – was angesichts des Tatvorwurfs Bankraub kaum möglich sein dürfte. Solange das Urteil noch nicht rechtskräftig war, saß der Angeklagte in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Zweibrücken in Untersuchungshaft. Bayer geht davon aus, dass er den Rest der Haftstrafe in einem anderen Gefängnis absitzt, da der Regelvollzug für Männer in Zweibrücken nur vier Jahre beträgt. Der 29-Jährige hat die Sparkasse in Martinshöhe in einer Zeit überfallen, in der er nur auf Bewährung auf freiem Fuß war. Denn der Schuldspruch am Landgericht war für ihn bereits die vierte Verurteilung. Er hatte 2007 die Postfiliale in Püttlingen überfallen, hatte der Mutter eines Freundes 40.000 Euro weggenommen und hatte für fünf Monate 2500 Euro vom Jobcenter bezogen, obwohl er in der Zeit arbeitete. Wegen dieses Betrugs war er im Mai 2012 zu einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung. Diese Bewährung wurde trotz der erneuten Verurteilung bisher nicht widerrufen, wie Isabelle Michels, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, auf Anfrage der RHEINPFALZ mitteilte. Zu den Gründen und ob das noch geschieht, konnte sie nichts sagen. Diese Entscheidung treffe nicht die Staatsanwaltschaft Saarbrücken, sondern die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts – und zwar dort, wo der Verurteilte zu dem Zeitpunkt einsitzt, in dem das Gericht mit der Sache befasst wird. Wird die Bewährung widerrufen, muss er auch die Strafe aus dem früheren Fall absitzen. Allerdings werden dann nicht beide Strafen addiert, sondern eine neue Gesamtstrafe gebildet. (bfl)

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