Kreis Kaiserslautern Bürgermeisterwahl: Kreisverwaltung genehmigt 21. Juni

KAISERSLAUTERN. Als zuständige Kommunalaufsicht hat die Kreisverwaltung Kaiserslautern die Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau, wie von dort beantragt, auf den 21. Juni 2015 festgesetzt (die RHEINPFALZ berichtete mehrfach). Als eventuell notwendig werdender Stichwahltermin wurde der 12. Juli bestimmt.

Das Innenministerium schreibt in einer von der Kreisverwaltung eingeholten Stellungnahme, dass die VG Bruchmühlbach-Miesau zwar einen eigenen Gebietsänderungsbedarf habe. Allerdings stehe derzeit noch nicht fest, zu welchem Zeitpunkt die Gebietsänderung realisiert werde. Das Ministerium dazu wörtlich: „Mithin gilt es für die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau eine neue Bürgermeisterin oder einen neuen Bürgermeister mit einer Amtszeit von acht Jahren frühestens neun Monate und spätestens drei Monate vor dem Ausscheiden des derzeitigen Amtsinhabers zu wählen.“ Deshalb erhebt das Ministerium auch keine Bedenken gegen die Festlegung eines Wahltages. Bürgermeister Werner Holz hatte zuvor den 28. Juni als Wahltermin ins Gespräch gebracht, an dem der Rheinland-Pfalz-Tag ist. (red)

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