Kollweiler Bürger werden stärker zur Kasse gebeten

Ob die Steuerhebesätze tatsächlich im vorgeschlagenen Umfang erhöht werden, hängt vom kommenden Haushaltsplan ab.
Ob die Steuerhebesätze tatsächlich im vorgeschlagenen Umfang erhöht werden, hängt vom kommenden Haushaltsplan ab.

Ab dem kommenden Jahr sollen die Steuern steigen. So hat es der Ortsgemeinderat Kollweiler am Dienstagabend beschlossen – jedoch unter Vorbehalt.

Das Land setzt die Nivellierungssätze voraussichtlich auf 345 Prozent für die Grundsteuer A, 465 Prozent für die Grundsteuer B und auf 380 Prozent für die Gewerbesteuer fest. Die Kommunalaufsicht habe den Gemeinden auferlegt, zukünftig den Haushalt auszugleichen und hierfür alle Einnahmen auszuschöpfen. Eine Anhebung der Realsteuern sei eine geeignete Maßnahme zur Verringerung des Jahresfehlbetrages, erläuterte die Verbandsgemeinde in ihrer Beratungsvorlage. Die Verwaltung schlug deshalb vor, die Steuerhebesätze auf die Höhe des Nivellierungssatzes anzuheben. Die Grundsteuer A steigt daher von 300 auf 345 Prozent, die Grundsteuer B von 365 auf 465 Prozent und die Gewerbesteuer von 365 auf 380 Prozent. Der Rat stimmte unter Vorbehalt zu. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Jahr 2023 soll demnach erneut überprüft werden, ob die Steuerhebesätze tatsächlich in diesem Umfang erhöht werden müssen. Bei der Berechnung der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage werden Einnahmen angenommen, die sich an der Höhe der vorgegebenen Nivellierungssätze orientieren. Kurzum: Liegen die Steuerhebesätze unter den Nivellierungssätzen, entsteht der Gemeinde ein finanzieller Nachteil.

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