Kreis Germersheim Wiesen-Weg der Irrtümer

Lange Debatte um Sanierung eines kurzen Weges.
Lange Debatte um Sanierung eines kurzen Weges.

Mit wechselnden Begründungen war es bislang in Weingarten darum gegangen, rund um den Wiesenweg einen Bebauungsplan zu erstellen. Jetzt gibt es eine neue Wendung, das Ergebnis bleibt das gleiche: ein Bebauungsplan muss her.

Hatte es ursprünglich in einem Beschlussvorschlag der Verwaltung geheißen, ein Bebauungsplan sei „städtebaulich geboten“, wurde die Begründung alsbald korrigiert: Weil es für den Wiesenweg keine formelle Ersterschließung gegeben habe, müsse laut Baugesetzbuch ein Bebauungsplan gemacht werden. Für Unruhe hatte wenig später ein Schreiben gesorgt, aus dem hervorging: eine Ersterschließung des Weges war bereits 1983 erfolgt. Anwohner des Weges hatten das Schreiben ausfindig gemacht, kopiert und den Fraktionsvorsitzenden des Weingartener Rates übergeben. Gleichlautend mit einem Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion habe auch er bei der Verwaltung prompt beantragt, das Schreiben und den Sachverhalt zu prüfen, sagte Stefan Becker (CDU), Beigeordneter der Gemeinde, in der jüngsten Ratssitzung. Das Ergebnis stellte Rolf Bähr, Fachbereichsleiter der Bauverwaltung der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, vor. Kurz: Das Schreiben von 1983 sei ein Fehler gewesen. Wie es dazu gekommen sei, könne heute nicht mehr nachgeprüft werden, so Bähr. Sicherheitshalber habe man auf eine Stellungnahme eines Sachverständigen beim Gemeinde- und Städtebund zurückgegriffen, der sich auch in einem ähnlichen Fall in Westheim bemüht hatte. „Da gab es auch Unklarheiten zum Zustand der Industriestraße“, so Bähr. Der Sachverständige habe bestätigt: Wenn eine Straßenoberflächenentwässerung fehle, gebe es keine erstmalige Herstellung der Straße. Zudem sei am Wiesenweg keine Ablöseregelung getroffen worden, so Bähr. Für eine Erschließung müsse sich außerdem der gesamte Grund und Boden der Straße in der Hand der Gemeinde befinden. Auch das fehle im Wiesenweg. Kritisch sieht das sie SPD-Fraktion im Rat. Schließlich geht es darum, die Straße gründlich zu sanieren – ein Kostenfaktor für Anwohner. Bei einer Sanierung könne die Gemeinde 25 Prozent übernehmen, bei einer Ersterschließung wird es für die Anlieger teurer, so Susanne Faber. „Und das wegen eines Fehlers aus den 80ern.“ „Ich kann nicht nachvollziehen, wie der Vertrag zustande kam“, erwiderte Bähr. Er würde nicht soweit gehen zu sagen, die Verbandsgemeinde habe falsch gelegen, beharrt er. Die vier Unterzeichner des Schreibens könne man jedenfalls nicht mehr fragen. „Es wird immer klarer, dass wir solche Sachen vermeiden sollten“, sagte Becker auf den Vorschlag von Reinhold Löffler (SPD), einfach einen Gemeindeanteil von 25 Prozent festzulegen – egal, was in Baugesetzbuch und Kommunalabgabengesetz stehe. Das bisherige Durcheinander sollte jedem Ratsmitglied eine Lehre sein, so Becker. „Wir wollen auch keine Ersterschließung durchdrücken“, so Becker, aber: „Wenn Rechtssicherheit gewährt werden soll, müssen wir einen Bebauungsplan machen.“ Einstweilen hat der Gemeinderat eine artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung für das Areal des Wiesenweges in Auftrag gegeben (2920,25 Euro) und eine schalltechnische Untersuchung (3598,56 Euro). Becker: „Das haben wir bei allen unseren Baugebieten bislang gemacht.“ Beide Entscheidungen fielen mit zehn Ja-Stimmen von FWG und CDU zu zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen seitens der SPD. Weiterer Bericht folgt

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