Nachgehakt Weniger Straßenlampen zum Schutz von Fledermäusen

 Straßenlampenmast ohne Leuchtkörper in Jockgrim
Straßenlampenmast ohne Leuchtkörper in Jockgrim

Neben der Kinderstube einer Fledermauskolonie bleibt es dunkel. Die geschützten Säugetiere dürfen weiterhin ungestört von künstlichem Licht an einer Garage leben. Die Ortsgemeinde lässt Laternenpfähle ohne Lampen stehen.

Im Februar letztes Jahr beobachtete Regina Rodewald-Reich, Anwohnerin eines Rad- und Fußweges zwischen Emil-Gruber- und Albert-Haueisen-Straße im Altort, Bauarbeiten neben ihrer Garage. Der seit Jahrzehnten nur punktuell und schwach beleuchtete Weg sollte zusätzliche Straßenlampen erhalten. Der Gemeinderat Jockgrim wollte die dunklen Verbindungswege erhellen und hatte das Aufstellen zusätzlicher Lampen beschlossen. Rodewald-Reich befürchtete jedoch, dass durch die nächtliche Lichtquelle die Fledermäuse an ihrer Garage so stark gestört werden könnten, dass sie im besten Fall andere Quartiere suchen müssten. Oder wegen des Lichtes bei ihrem üblichen Fress- und Schlafverhalten lebensbedrohlich gestört werden und deshalb verhungern könnten. Sie wandte sich deshalb an die Ortsgemeinde, an andere Behörden und an Naturschutzverbände. Mit der Folge, dass ihre Bedenken erst einmal fachlich geprüft werden sollten. Die Arbeiten an den Straßenlaternen wurden gestoppt, zu dem Zeitpunkt standen die Masten ohne die Leuchtkörper bereits.

Bis heute wurden die Straßenlampen nicht komplett montiert. Die RHEINPFALZ hakte bei verschiedenen Behörden nach. Laut der Unteren Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung ist es verboten, streng geschützte europäische Fledermausarten, während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten erheblich zu stören. Unabhängig der Fledermausart ist die Erhaltung dunkler Bereiche um die Einflüge zu den Wochenstuben wichtig; die Beleuchtung von Gebäuden mit Wochenstuben sollte unter besonderer Rücksichtnahme auf Fledermäuse erfolgen. Weiterhin sei die Ortsgemeinde darauf hingewiesen worden, dass die Verantwortung für die Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Erfordernisse bei der Ortsgemeinde liege. „Die Kreisverwaltung hat empfohlen, dem Hinweis auf die Fledermäuse nachzugehen und im Zweifelsfall eine fachkundige Person einzubinden“, so die Antwort aus Germersheim weiter. Die Gemeinde habe laut RHEINPFALZ ein Gutachten in Auftrag geben wollen. „Das Ergebnis ist der unteren Naturschutzbehörde nicht bekannt“, schreibt diese abschließend.

Auf eine Nachfrage bei der Ortsgemeinde antwortete diese kurz, dass es „nichts Neues gibt“. Auch die Antwort der Verbandsgemeinde fiel kurz aus, denn in einer Mail hieß es, „dass die Ortsgemeinde derzeit die Maßnahme nicht umsetzen wird. Der Aufwand ist zu groß, die Leuchten wurden wieder abbestellt“. Auf Nachfrage hieß es seitens die Verbandsgemeindeverwaltung weiter, es wurde geprüft, ob die Ortsgemeinde überhaupt verpflichtet ist, aus Gründen der Verkehrssicherung die Radwege heller als bisher auszuleuchten. Das Ergebnis: Die Gemeinde ist per Gesetz dazu nicht verpflichtet. Auf eine vollständige Montage der Lampen wurde daraufhin verzichtet, das Gutachten eines Fledermaus-Sachverständigen nicht mehr benötigt.

Bei Regina-Reich hat sich nach ihrer Aussage nur Pascal Endres, Jockgrimer Gemeinderatsmitglied für die Fraktion der Grünen, zu dem Thema gemeldet. Er habe das genannte Vorgehen der Verwaltung bestätigt. Die bereits aufgestellten Masten sollten wahrscheinlich „aus Kostengründen erst einmal stehen bleiben und eventuell, wenn woanders Bedarf besteht, wieder ausgegraben werden“. Dass so vorgegangen wurde bestätigte die Verbandsgemeinde letzte Woche. Die Leuchtkörper wurden zurückgegeben, die Masten bleiben solange stehen, bis sie an anderer Stelle in der Ortsgemeinde gebraucht werden. „Unsere Fledermäuse waren zum Glück im Sommer wieder da, allerdings nicht mehr so zahlreich wie in den Jahren zuvor“, sagte die Tierfreundin dieser Tage und meinte: „Da sieht man mal, wie wichtig es ist, sie zu schützen!“

x