Freisbach Veränderungssperre für alten Ortskern bleibt bestehen

Erst wenn der Bebauungsplan fertig ist, werden größere Veränderungen im Ortsbild wieder möglich sein. Dann nach Plan.
Erst wenn der Bebauungsplan fertig ist, werden größere Veränderungen im Ortsbild wieder möglich sein. Dann nach Plan.

Für den alten Ortskern wird ein Bebauungsplan erstellt. Weil der Entwurf noch bearbeitet wird, dürfen Anwohner auch weiter keine größeren Veränderungen an Gebäuden oder Grundstücken vornehmen. Ausnahmen sind aber möglich.

Bereits im April 2021 hatte sich der Gemeinderat bei einer Gegenstimme dafür ausgesprochen, das fast 8,3 Hektar große und sich „entlang der Hauptstraße, südlich der Tränkgasse und nördlich der Hintergasse“ befindliche Gebiet überplanen zu lassen. Der Bereich ist stark durch die einst landwirtschaftliche Nutzung geprägt, die Bebauung überwiegend ortstypisch: Haus-Hof-Bebauungen mit Scheunen oder Nebengebäuden, meist noch mit angrenzenden Gärten. Problem: Für diesen Bereich existiert kein Bebauungsplan.

„Überall, wo jetzt ältere Flächen sind, gibt es Investoren, die gerne alles zubauen würden“, hatte Ortsbürgermeister Peter Gauweiler (parteilos) damals berichtet. Zur Erklärung: Bis es einen rechtssicheren Bebauungsplan gibt, muss der Gemeinderat Bauanträge danach beurteilen, ob sich das geplante Gebäude in die Umgebung einfügt: „Die Ortsgemeinde hat aber kein Mitspracherecht, was die Anzahl der Wohnungen und die der Parkplätze angeht“, informierte Gauweiler – mit Verweis auf bereits bestehende Parkprobleme.

Geordnete Nachverdichtung

Ziel des Bebauungsplans: eine geordnete Nachverdichtung. „Wir wollen bauen nicht verhindern, nur regulieren“, so Gauweiler. Um die Planung abzusichern, hatte der Gemeinderat ebenfalls im April 2021 eine zweijährige Veränderungssperre erlassen, die am 21. Mai 2021 in Kraft getreten ist. Da die Sperre kommenden Monat ausgelaufen wäre, hat das Ortsparlament diese nun um ein weiteres Jahr verlängert: Somit sind Neubauten oder Änderungen an Gebäuden in diesem Gebiet weiterhin nicht möglich. Ausnahmen sind nur zulässig, „wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen“. Ob das der Fall ist, muss die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entscheiden. Zwei Ausnahmen wurden im März bewilligt, darunter die Umnutzung einer Waschküche in eine Praxis für Fachfußpflege und Massagen: Seit April ist die Praxis von Anja Löber in der Hauptstraße 64 geöffnet.

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