Weingarten Sparen für Kommunalpolitiker schon lange Pflicht

Der Weckruf aus Freisbach war Weingartens Ortsbürgermeister Stefan Becker (CDU) zufolge sehr laut.
Der Weckruf aus Freisbach war Weingartens Ortsbürgermeister Stefan Becker (CDU) zufolge sehr laut.

Bei der Lektüre des RHEINPFALZ-Berichts „Bürgermeister platzt bei Spartipps der Kragen“, erschienen am 12. Oktober, wähnt sich der Ortsbürgermeister Weingartens im „falschen Film“. Eine Stellungnahme.

Spartipps von Landespolitikern sollen nun die klammen Haushalte der Kommunen retten! Welches Bild hat man denn in der Landeshauptstadt von den vor Ort Verantwortlichen?, fragt sich Weingartens Ortsbürgermeister Stefan Becker (CDU). „Da wir uns seit Jahren mit der Unterfinanzierung unserer Kommunen auseinandersetzen müssen, darf man schon erwarten, dass wir uns intensiv mit allen Einsparmöglichkeiten und dem Potenzial zur Reduzierung von Kosten befassen“, schreibt Becker in einer Stellungnahme. Auch für die im Text aufgeführten, „vergleichsweise trivial anmutenden Vorschläge zur Steigerung von Einnahmen braucht es nicht die Anstöße der Landespolitik“. Die Politik solle eher erklären, wo die Kommunen im Kreis weitere Potenzialflächen für die angesprochenen Windräder und Photovoltaikanlagen hernehmen sollen und, wenn es welche gibt, „wie sie Planungs- und Bürokratiehemmnisse zu reduzieren gedenkt“.

Wieso das „Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Investition (KIPKI)“ ein Grundpfeiler der Landeshilfe für kränkelnde Kommunen sein soll, wissen aus Sicht Beckers „wohl nur die Vortragenden“. Es löse genauso wenig wie der Entschuldungsfonds „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen (PEK-RP)“ die Probleme von strukturell defizitären Kommunen. Für die Gemeinden seien die Teilnahmevoraussetzungen eine kaum zu überwindende Hürde. Jahrelang schon weist Becker zufolge die Vertretung der Kommunen, der Städte- und Gemeindebund Rheinland-Pfalz (StGB), „die Verantwortlichen in Mainz auf die katastrophale Finanzlage von immer mehr Ortsgemeinden hin“. Der Weckruf aus Freisbach sei sehr laut gewesen; es bleibe aber abzuwarten, ob als Reaktion nicht nur beschwichtigt und abgewiegelt werde.

Am 20. Dezember 2020 hat das oberste Verfassungsorgan von Rheinland-Pfalz bestätigt, „dass das Land mit der Finanzierung der Kommunen gegen seine eigene Verfassung verstößt, und es hat die Neuregelung des Landesfinanzausgleichs gefordert“, schreibt Becker. Ob das am ersten Januar 2023 in Kraft getretene neue Landesfinanzausgleichsgesetz die Finanzierung der Ortsgemeinden verbessert, „scheint zumindest zweifelhaft“. Fest steht jedoch, „die vom Land den Kommunen aufgezwungenen Nivellierungssätze haben zu deutlich höheren Grund- und Gewerbesteuersätzen geführt“, endet Becker.

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