Kreis Germersheim Schwegenheim: Nächste Runde im Streit um Stinkefinger-Bild

Beigeordneter Lutzke (FWG) will verhindern, dass ein Foto, das ihn mit eindeutiger Geste vor einem SPD-Büro zeigt, weiterverbrei
Beigeordneter Lutzke (FWG) will verhindern, dass ein Foto, das ihn mit eindeutiger Geste vor einem SPD-Büro zeigt, weiterverbreitet wird.

Die Schwegenheimer Stinkefinger-Affäre geht in die nächste Runde: Weil Rechtsanwalt Helmut Konrad im Namen des Ersten Ortsbeigeordneten Bodo Lutzke (FWG) Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Germersheim eingelegt hat, beschäftigt sich heute das Landgericht Landau mit dem Fall.

Wie berichtet, hat das Amtsgericht Germersheim im Juni vergangenen Jahres die Klage Lutzkes gegen Christian Kripp und Dirk Pramschiefer, den Vorsitzenden und den „Vize“ des SPD-Ortsvereins Schwegenheim, abgewiesen – und Lutzke die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Mit der Unterlassungsklage wollte Lutzke erreichen, dass die beiden Beklagten das Foto, auf dem er (Lutzke) neben dem Zweiten Ortsbeigeordneten und Stinkefinger-Zeiger Jürgen Wolff (CDU) vor der Geschäftsstelle des SPD-Unterbezirks Main-Spessart zu sehen ist, nicht mehr verbreiten und nicht mehr öffentlich zur Schau stellen dürfen. Im Oktober 2015 hatten Genossen das getan – mit der Bildunterschrift „Beigeordnete aus Schwegenheim“. Lutzke befürchtet, dass das Foto im Kommunalwahlkampf 2019 wieder auftauchen könnte.

Richterin: "Die Aufnahme war gewollt"

In ihrer Urteilsbegründung hatte die Richterin am Amtsgericht betont, dass die Klage zwar zulässig, aber in der Sache unbegründet gewesen sei. Durch das Aufstellen der Plakate hätten die Beklagten keine allgemeinen Persönlichkeitsrechte des Klägers verletzt. Denn: Lutzke und Wolff hätten sich ganz bewusst vor der SPD-Geschäftsstelle im bayerischen Miltenberg in Szene gestellt und ablichten lassen: „Die Fotoaufnahme war gewollt.“ Da das Foto mit einem Smartphone gemacht worden sei, hätten sie damit rechnen müssen, dass es sich weiterverbreite. Der Schriftzug „Beigeordnete aus Schwegenheim“ sei zudem „keine Beleidigung, keine Unwahrheit“, sondern „eine wertneutrale Äußerung, eine Aussage, die den Tatsachen entspricht“: „Es handelt sich um die Beigeordneten aus Schwegenheim.“ Die Richterin bekräftigte: „Der Schriftzug beinhaltet keine Aussage, die geeignet wäre, das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers zu verletzen.“ Noch im Gerichtssaal hatte Lutzkes Anwalt Helmut Konrad Berufung angekündigt. Lutzke kommentierte damals gegenüber der RHEINPFALZ das Urteil so: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Recht haben und Recht bekommen, sind zweierlei.“ Die Beklagten hatten das Urteil begrüßt: „Es entspricht meiner Rechtsauffassung“, sagte damals Pramschiefer. Kripp hatte mit einem solchen Urteil gerechnet. Schließlich habe die Richterin bei der Hauptverhandlung deutliche Worte gefunden, betonte er. TERMIN Öffentliche Verhandlung, heute, 9 Uhr, Landgericht Landau, Marienring 13.

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