Kreis Germersheim Naturschutz oder Flächenverbrauch?

Der Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde Lingenfeld soll bis ins Jahr 2030 fortgeschrieben werden. Voraussetzung dafür ist auch ein neuer Landschaftsplan (LSP). Der Haupt- und Finanzausschuss Lingenfeld hat bei seiner jüngsten Sitzung die für den Ort wichtigen Belange vorberaten.

Laut Bauamtsleiter Rolf Bähr ist der LSP eine mit anderen Planungen nicht abgestimmte Fachplanung für den Bereich des Naturschutzes: „Es gibt den ein oder anderen Widerspruch zwischen dem Entwurf des LSP und dem ersten Arbeitsentwurf des FNP: „Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens müssen diese Widersprüche aufgelöst werden.“ Es müsse also abgewogen werden, ob die Belange des Naturschutzes oder die Flächennutzung stärker gewichtet werden soll. Das vom Verbandsgemeinderat beauftragte Ingenieurbüro IUS (Kandel) habe basierend auf den alten Plänen die jetzige Situation aufgearbeitet. Ergebnis: „Gegenüber den letzten Planungen sind uns drei Dinge aufgefallen, die im Entwurf des LSP noch nicht berücksichtigt sind“, so Bähr. Zum einen sei der Bebauungsplan „Südlich der Neustadter Straße“ noch parzellengenau auszuweisen: „Der ist noch mit der alten Abgrenzung dargestellt. Das Baugebiet ist kurz vor der Fertigstellung“, begründete er. Zweitens: Der Bereich am ehemaligen Penny-Markt sei als Sondergebiet „Lebensmittelnahversorgung“ auszuweisen; zudem sollen die geplanten angrenzenden Wohnbauflächen zwischen Königsberger Straße und „Im Strängel“ dargestellt werden. Der dritte Punkt betrifft Tennisanlage, „Top Fit-Studio“ und Sportzentrum: Dieser Bereich soll als Sondergebiet „Gesundheit und Sport“ ausgewiesen werden. Laut Bähr erhalten alle anerkannten Naturschutzverbände die Möglichkeit, sich zum Plan zu äußern. Zum Vorentwurf des FNP würden dann andere Fachbehörden gehört. Ziel laut Bähr: „Spätestens zur Kommunalwahl 2019 einen neuen rechtskräftigen FNP zu haben.“ Der aktuell rechtsgültige sei im Jahr 2000 in Kraft getreten – und bis heute „26, 27 Mal“ geändert worden. Auf Anfrage von Peter Beyer (CDU) zu künftig möglichen Wohnbau- und Gewerbeflächen sagte Bähr, dass die Neubauflächen genutzt werden könnten, die bereits im aktuellen FNP ausgewiesen und Gewerbeflächen nur für den Eigenbedarf, also für die Erweiterung von bereits ansässigen Betrieben, zulässig seien.

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