Kreis Germersheim Nach Geldautomatensprengung: Pizzeria darf wieder öffnen

Das Bild vom Dienstagvormittag zeigt noch die Absperrung des Außenbereichs der Pizzeria. Im Hintergrund ist das beschädigte Fach
Das Bild vom Dienstagvormittag zeigt noch die Absperrung des Außenbereichs der Pizzeria. Im Hintergrund ist das beschädigte Fachwerkhaus zu sehen.

Kandel. Drei Tage nach der Sprengung des Geldautomaten in der Kandeler Innenstadt sind einige Sperrungen aufgehoben. Und die gepanzerte Tür des Automaten wurde gefunden.

Von Nicole Tauer

Gegen 3 Uhr am Dienstagmorgen flog der Geldautomat in der Filiale der Sparda-Bank in die Luft. Das alte Fachwerkhaus, in dem die Filiale untergebracht ist, wurde von der Explosion schwer beschädigt und galt zunächst als akut einsturzgefährdet. Deshalb musste auch die unterhalb gelegene Pizzeria Taverna geschlossen bleiben.

Ab heute dürfen die Pizzeria und das zugehörige Außengelände jedoch wieder öffnen. Das teilte die Kreisverwaltung jetzt auf Anfrage mit. „Die umliegenden Nutzungen wurde heute wieder frei gegeben“, heißt es da. Lediglich der Fußweg unmittelbar am Gebäude bleibe gesperrt.

Schon am frühen Freitagmorgen sei der Bauhof aktiv gewesen, bestätigte der Beigeordnete Michael Gaudier auf Anfrage. Nachdem die Absperrung beseitigt worden war, habe man Glasscherben und Trümmer entfernen können. Ein Schirm wurde durch herumfliegende Teile beschädigt, Stühle und Tische ebenso.

Mitten im Mobiliar der Pizzeria stieß man auch auf die schwere gepanzerte Tür des Geldautomaten, die etwa einen Quadratmeter groß ist. Auch sie war meterweit durch die Luft geflogen. Bei der Sprengung war niemand verletzt worden, doch selbstverständlich war das in der morgens schon durchaus belebten Innenstadt nicht: „Gefahrenpotential war vorhanden“, sagt Gaudier, schließlich seien um die Uhrzeit schon Zeitungsausträger oder Bäcker unterwegs gewesen.

Während die Besitzerin der Pizzeria nun für ein sonniges Wochenende planen kann, ist die Zukunft des beschädigten Fachwerkgebäudes noch unklar. Es sei noch zu prüfen, „ob und wie das Gebäude erhalten, beziehungsweise instandgesetzt werden kann“, heißt es dazu von der Kreisverwaltung. Dazu müsse der Eigentümer entsprechende Anträge stellen.

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