Kreis Germersheim Grünes Licht für Erweiterung des Seniorenheims

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Das Altenpflegeheim „Palatina“ im Gartenweg 5 soll nach Osten hin erweitert werden. Damit das möglich ist, muss der Bebauungsplan „Lange Stockäcker I“ geändert werden. Dem Änderungsentwurf hatte der Ortsgemeinderat Westheim bereits 2015 zugestimmt (wir berichteten). Ein Nachbar, der sich durch die geplante Erweiterung in seiner Intimsphäre gestört fühlt, hat Widerspruch eingelegt. Der Rat hat die Bedenken jedoch zurückgewiesen.

Bereits im Juni 2015 hatte Ortsbürgermeisterin Inge Volz (SPD) mitgeteilt, dass die Eigentümer und Betreiber der Einrichtung im Jahr 2010 das angrenzende Grundstück, das ehemalige „Schulwäldchen“, zum Quadratmeterpreis von 135 Euro von der Gemeinde erworben hätten und darauf anbauen wollten. Laut Volz wurden 492 Quadratmeter Fläche verkauft und 66.420 Euro erlöst. „Ein Anbau ist wegen des demografischen Wandels sinnvoll und zu begrüßen“, sagte Volz. Bauamtsleiter Rolf Bähr berichtete damals, dass der schon ältere Bebauungsplan „Lange Stockäcker I“ in seinem Hauptbereich als Sondergebiet für die Errichtung eines Altenpflegeheims ausgewiesen und entsprechend vollzogen worden sei. Das ehemalige „Schulwäldchen“, derzeit eine Grünfläche, sei damals aber ausgeklammert worden: „Wenn die Erweiterung vollzogen werden soll, muss der 1993 letztmalig geänderte Bebauungsplan geändert werden.“ Beim Verkauf des Grundstücks an die Betreiber sei bereits klar gewesen, dass eine Fläche mittel- bis langfristig für die Erweiterung benötigt werde. Leitungen und Kanal seien damals umgelegt worden, so Bähr. Und betonte, dass der Bedarf an Pflegebetten zunehme: „Die Entscheidung der Betreiber ist durchaus folgerichtig.“ Bei der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates Westheim sagte Volz, dass sich ein Nachbar durch die geplante Erweiterung in seiner Intimsphäre grundsätzlich gestört fühle und Einsicht in die Pläne haben wolle, um sich ein Bild des Ausmaßes machen zu können. Er befürchte zudem negative Auswirkungen wie Lärmbelästigung und Folgen für das gesamte Wohngebiet. Zudem habe er viele Fragen gestellt – unter anderem, ob das Gebiet überhaupt hätte veräußert werden dürfen. Und: Was passiere, wenn in einigen Jahren die Kapazitäten wieder knapp würden. Der Ortsgemeinderat wies die Bedenken des Nachbarn – FWG und CDU hatten sich bei der Abstimmung enthalten – einstimmig zurück. Hauptgründe: Die gesetzlich geforderten Abstandsflächen werden bei Weitem übertroffen. Und: Mehr Lärm ist nicht zu erwarten. Anregungen von Behörden nahm der Rat zur Kenntnis. |nti

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