Kommentar Ein Hort ist keine Pflichtaufgabe

Die Gemeinde ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet, den Hort zu erhalten. Dennoch sollte sie es tun!

Der Hort in Westheim wird wahrscheinlich dichtgemacht. Schon im September! Dass Eltern schockiert sind und ihre Emotionen hochkochen ist absolut verständlich. Schließlich haben sie sich darauf verlassen, dass es dieses Betreuungsangebot weiter geben wird. Warum auch nicht? Aber: Die Zeiten haben sich geändert: Seit Ende April steht fest, dass die Kita-Plätze nicht mehr ausreichen, eine vierte Gruppe eingerichtet werden muss – und dafür der Hortraum benötigt wird.

Viele Kinder sind eigentlich eine Auszeichnung fürs Dorf! Ein Zeugnis, dass junge Familien gerne in Westheim leben. Die Gemeinde ist in der Pflicht. Sie muss handeln. Und das tut sie. Die angemeldeten Kinder haben laut Gesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz.

Anders sieht es beim Hort aus: Dessen Einrichtung ist freiwillig, keine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Das heißt aber nicht, dass ein Hort einer Kommune weniger wichtig, weniger wert sein sollte. Eine solche Einrichtung ist ein bedeutender Standortfaktor. Eltern und Kommune sollten sich nicht weiter entzweien, sondern ihre Kräfte bündeln, mit Kreis- und Landesjugendamt nach einer tragbaren Lösung suchen. Sollte eine kurzfristige Lösung scheitern, muss es dennoch Ziel sein, den Hort langfristig zu erhalten.

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