Weingarten Bebauungsplan: Schottergärten sind verboten

Nicht erwünscht: Ein typischer Schottergarten.
Nicht erwünscht: Ein typischer Schottergarten.

Den historischen Ortskern erhalten, aber auch Bebauung sowie Nachverdichtung ermöglichen: Das will die Gemeinde mit Bebauungsplänen verwirklichen. Allerdings sind die Details manchmal knifflig.

Bereits im Februar 2023 hatte der Rat beschlossen, den fast 19 Hektar großen, durch Haus-Hof-Bauweise mit straßenseitig angebauten Hauptgebäuden, zentralem Hof und rückwärtigem Scheunenriegel geprägten Altortbereich überplanen und dafür einen Bebauungsplan erstellen zu lassen. Ortsbürgermeister Stefan Becker (CDU) hatte das damals mit zahlreichen Bauanfragen zur Nachverdichtung begründet. Doch ohne Bebauungsplan muss der Rat bei jedem beantragten Bauvorhaben beurteilen, ob es sich in die nähere Umgebung einfügt und ob die Erschließung gesichert ist: „Die Kriterien sind zum Teil interpretierbar. Nicht in jedem Fall haben wir uns leichtgetan“, gestand Becker. Die Lösung: ein Bebauungsplan mit eindeutigen Kriterien, der Fragen klärt, eine geordnete bauliche Weiterentwicklung ermöglicht, klare Rechtsverhältnisse schafft und von vornherein städtebauliche Missstände ausschließt. Gesagt, getan.

„Befangene“ Ratsmitglieder haben mit abgestimmt

Im April musste der Rat den Beschluss wieder aufheben: Gleich mehrere Ratsmitglieder, die dort Eigentümer von Grundstücken sind oder Verwandte haben, auf die das zutrifft, hatten am Beschluss mitgewirkt, obwohl sie das nicht hätten tun dürfen. Dennoch: An der Überplanung hielt der Rat fest. Um rechtssichere Beschlüsse fassen zu können, wurde das Gebiet geteilt, in einen westlichen und östlichen Bereich. Zunächst sollte der 9,3 Hektar große westliche Teil entlang der Hauptstraße sowie im Bereich der Bild- und Kerngasse, der Wilhelmstraße, der Oberen und Unteren Rappengasse sowie westlich der Neu- und Schlossgasse überplant werden.

Im Juni erhielt das Planungsbüro Piske für fast 31.000 Euro den Zuschlag. Weil sich bei der Flurbereinigung Flurstücksnummern sowie Grenzen geändert hatten , fasste der Rat bei der zweiten Januar-Sitzung den Aufstellungsbeschluss neu, „um Rechtsunsicherheit zu vermeiden“. Auch der mittlerweile vorliegende Planentwurf sollte abgesegnet werden. Doch das Thema kam zu kurzfristig auf die Tagesordnung, die Beschlussfassung wurde auf die Februar-Sitzung am Montag verschoben.

Vor der Garage ein Stellplatz

Becker erläuterte vorab wichtige Vorgaben: So sollen in dem „dörflichen Wohngebiet“ im Regelfall Gebäude bis zu 12,50 Meter Höhe mit bis zu zwei Vollgeschossen und Wohnungen möglich sein. Weitere Vorgaben: Garagen sind mindestens fünf Meter hinter der Straßenkante zu errichten, damit sich vor der Garage ein Stellplatz befindet. Schottergärten sind verboten. Zudem sind mindestens 50 Prozent der geeigneten Dachfläche mit Fotovoltaikmodulen zu versehen sowie Naturschutzvorgaben zu beachten.

Und wie sieht es mit dem Bebauungsplan Altortbereich Ost aus? Bei der ersten Januar-Sitzung hat das Gremium den Aufstellungsbeschluss neu gefasst – aus den gleichen Gründen wie beim Bebauungsplan Altortbereich West.

Termin

Ratssitzung mit Einwohnerfragestunde am Montag, 19. Februar, 19 Uhr, im Rathaus.

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