Kreis Germersheim/Landau Böllerei führt hinter Gitter

Obwohl die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist, muss der Verurteilte für eine Woche in Arrest.
Obwohl die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist, muss der Verurteilte für eine Woche in Arrest.

Noch einmal mit dem sprichwörtlichen blauen Auge kam ein junger Mann aus dem davon, den das Amtsgericht Landau in der vergangenen Woche zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt hatte. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Vor zwei Jahren war der Angeklagte dabei erwischt worden, als er mit selbstgebastelten Böllern experimentierte. Juristisch klingt das dramatischer, die Anklage warf ihm „den unerlaubten Umgang mit explosionsgefährlichen Grundstoffen und der Herstellung sogenannter unkonventioneller Spreng- und Brandvorrichtungen“ vor. Erschwerend hinzu kam der Umstand, dass bei ihm zudem auch noch eine halbautomatische Waffe gefunden wurde, was die Anklage um einen Verstoß gegen das Waffengesetz erweiterte.

Da der junge Mann bereits wegen einer anderen Straftat bereits zu einer Jugendstrafe rechtskräftig verurteilt war, kam es zu dem Urteil von zwei Jahren Jugendhaft. Die mus er aber erst antreten, wenn er noch einmal auffällig im Sinne des Strafgesetzbuchs wird. Zum „Einüben“ sozusagen muss er jetzt aber zunächst einmal einen einwöchigen Dauerarrest antreten. Darüber hinaus muss der Angeklagte, der sich zur Zeit in einer Ausbildung befindet, eine Geldauflage bezahlen. Ferner wurde er vom Gericht verpflichtet, im Rahmen der Bewährungsauflagen an einer Intervention teilnehmen, um seine anhand der begangenen Straftaten erkennbar gewordenen persönlichen Defizite aufzuarbeiten. (sma)

x