Kreis Bad Duerkheim Streit um Sitzungsprotokoll

In der Sitzung am 7. August hat der Ellerstadter Rat mehrheitlich beschlossen, die Niederschrift von der Sitzung am 19. Juni zu ändern. Darin fehlte laut FWG-Fraktion ein Beschluss über einen ihrer Anträge. Den Änderungsbeschluss vom August hat Ortsbürgermeister Helmut Rentz (SPD) nun aber aufgehoben.

Was war passiert? Am 19. Juni stimmte der Gemeinderat für den SPD-Antrag, in der Schubertstraße 2 anstelle des Sängerheims, das abgerissen werden soll, altersgerechte Wohnungen zu bauen. Beim nächsten Tagesordnungspunkt folgte das Gremium dem FWG-Antrag, die Bausubstanz des Nachbargebäudes in der Schubertstraße 4, das der Kommune gehört, von einem Experten überprüfen zu lassen. Beide Entscheidungen fielen einstimmig, so steht es auch in der Niederschrift. Bis hierhin herrscht noch Einigkeit. In der Sitzung am 7. August jedoch beantragte die FWG-Fraktion, die Niederschrift vom 19. Juni zu ändern. Denn darin fehle der Beschluss über einen weiteren FWG-Antrag, demzufolge mit der Umsetzung des SPD-Antrags gewartet werden sollte, bis die Untersuchungsergebnisse aus dem ersten FWG-Antrag vorliegen. Diesen Änderungsantrag nahm der Rat mit 5:3 Stimmen an; fünf Ratsmitglieder enthielten sich. Doch damit hat der Ortsbürgermeister ein Problem. Ein solcher „Verschiebungsbeschluss“ sei am 19. Juni nicht gefasst worden, erklärt er. Weder die Schriftführerin noch er selbst könnten sich daran erinnern, auch im Zeitungsbericht über die Sitzung werde nichts dergleichen erwähnt. Daher würde eine entsprechende Änderung die Niederschrift (ver-)fälschen, weshalb der Änderungsbeschluss vom 7. August rechtswidrig sei. Aus diesem Grund habe er diesen mittlerweile aufgehoben. Als weitere Konsequenz aus der Angelegenheit werde er den Punkt Niederschrift künftig nicht mehr auf die Tagesordnung einer Ratssitzung setzen, kündigt Rentz an. Dazu sei er auch bisher nicht verpflichtet gewesen, habe dem Gremium auf dessen Wunsch hin aber entgegenkommen wollen. Nachdem er nun erlebt habe, wie dadurch nachträglich der Verlauf von Sitzungen geändert werden könnte, bleibe ihm jedoch keine andere Möglichkeit. Geht das so einfach? Ja, antwortet die Kommunalaufsicht auf Nachfrage. Die Niederschrift müsse in der Tat nicht auf die Tagesordnung gesetzt werden, könne jedoch trotzdem in einer Ratssitzung behandelt werden. Gebe es Einwendungen gegen die Niederschrift, werde sie laut der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung zu einem gesetzlichen Tagesordnungspunkt: In diesem Fall müsse der Gemeinderat über die Einwendungen beraten. Doch selbst wenn das Gremium eventuellen Berichtigungen zustimmt, dürfe eine Niederschrift nicht nachträglich geändert werden. Stattdessen müssten diese Korrekturen in der Niederschrift der Sitzung, in der darüber beraten wird, protokolliert oder als Randnotiz in der ursprünglichen Niederschrift vermerkt werden. Wie die Freie Wählergruppe mit der Aufhebung des Ratsbeschlusses umgeht? „Das werden wir noch diese Woche intern beraten und uns anschließend dazu äußern“, erklärt der Fraktionsvorsitzende im Ortsgemeinderat, Michael Kraft, gegenüber der RHEINPFALZ. Der Ortsbürgermeister gibt sich derweil gelassen. Der Rat müsse sich nun in der nächsten Sitzung im September erneut mit dem umstrittenen Beschluss befassen. „Mal sehen, was dabei herauskommt“, sagt er.

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