Kaiserslautern RHEINPFALZ Plus Artikel Vermieterin zerstückelt: Der mutmaßliche Täter war im Juni erst verurteilt worden

Mitarbeiter der Spurensicherung am 4. August in der Nähe des Tatorts.
Mitarbeiter der Spurensicherung am 4. August in der Nähe des Tatorts.

Am 4. August wurde im Uniwohngebiet die Leiche einer 80-jährigen Frau gefunden. Der mutmaßliche Täter, ein 40-jähriger Mann, steht im Verdacht, seine Vermieterin getötet, zerstückelt und dann angezündet zu haben. Recherchen der RHEINPFALZ ergaben jetzt: Der Deutsch-Amerikaner war bei Polizei und Staatsanwaltschaft kein Unbekannter.

Eine RHEINPFALZ-Leserin war bei einem Waldspaziergang Mitte Juni mit dem mutmaßlichen Mörder aneinandergeraten. Dessen junger Hund, der nicht angeleint war, hatte nach ihren Angaben ihren achtjährigen Rüden angesprungen. Als ihr Vierbeiner sich wehrte, sei der Mann ausgerastet, habe einen dicken Ast vom Waldboden aufgehoben und ihr gedroht: „Mein Hund legt sich vor keinem anderen hin, wenn das noch einmal passiert, schlage ich Sie und den Hund tot.“ Der Mann sei dann neben ihr hergelaufen, habe sie verbal gedemütigt und beschimpft. Die Betroffene erstattete Anzeige. Zwei Polizisten, die sie später vernahmen, hätten gesagt: „Wir haben einen ganzen Stapel Anzeigen gegen den Mann.“ Andere Anwohner hatten gegenüber der RHEINPFALZ nach dem Gewaltverbrechen berichtet, die Polizei sei mehrfach vor Ort gewesen. Eine Frau hatte den Mann, der im März erst zugezogen war, angezeigt, weil er angeblich seinen Hund verprügelte.

Verfahren nach dem Tierschutzgesetz eingestellt

Das Verfahren nach dem Tierschutzgesetz wurde eingestellt. Auch der RHEINPFALZ-Leserin wurde in einem Schreiben mit Datum 3. August mitgeteilt, dass das Verfahren gemäß Paragraf 154 der Strafprozessordnung eingestellt wurde. Das kann die Betroffene nicht nachvollziehen. „Der Mann war gefährlich, unberechenbar, warum wurde nicht von Amts wegen geprüft, ob er eine Gefährdung für die Allgemeinheit darstellt. Vielleicht hätte er Medikamente benötigt.“ Die Polizei habe ihr geraten, bei einem weiteren Aufeinandertreffen mit ihm ruhig zu bleiben. „Bloß nicht reizen, bei so jemand brennen ganz schnell die Sicherungen durch“, hätten die Beamten ihr gesagt.

Udo Gehring, Leitender Oberstaatsanwalt in Kaiserslautern, erklärt im Gespräch mit der RHEINPFALZ, im Vorfeld des Gewaltverbrechens habe die Staatsanwaltschaft „die Mittel ergriffen, die wir ergreifen können“. In dem von der Leserin angezeigten Verfahren seien Ermittlungen eingeleitet worden. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern habe das Verfahren aber Anfang August im Hinblick auf die in einem anderen Verfahren rechtskräftig ausgesprochene Strafe eingestellt. In diesem anderen Verfahren hatte das Amtsgericht Kaiserslautern in der Hauptverhandlung am 28. Juni laut Gehring eine Bewährungsstrafe wegen Beleidigung, Bedrohung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ausgesprochen, die am selben Tag rechtskräftig wurde. Nach dem deutschen Strafrecht sollen, wenn gegen einen Angeklagten eine gerichtliche Hauptverhandlung stattfindet, möglichst alle bewiesenen Straftaten aus den noch offenen Verfahren abgeurteilt werden – und zwar durch eine einzige sogenannte Gesamtstrafe, sagt Gehring. „Nur wenn nach dem Urteil eine davor begangene Tat von erheblichem Gewicht bekannt wird, stellt sich die Frage, ob die bisherige Strafe zu milde war und die Gesamtstrafe erhöht werden muss.“ Auch wenn der Verurteilte nach dem Urteil eine neue Tat begehe, stelle sich die Frage, ob die Bewährung widerrufen werden muss. Es sei immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit. In den vorliegenden Fällen sei der mutmaßliche Täter „ermahnt worden“, eine Bewährungsstrafe sei eine „deutliche Sanktion“. Zu mehr habe es nicht gereicht. „Das waren Straftaten, die keine Haft gerechtfertigt hätten. Mehr gibt auch eine verbale Bedrohung mit einem dicken Stock nicht her. Wir können nicht präventiv Menschen wegsperren.“ Die Warnfunktion der Bewährungsstrafe funktioniere in der Regel, deshalb würden auch deutlich weniger Freiheitsstrafen ohne Bewährung verhängt. Zu Details der Urteilsbegründung vom Juni wollte sich Gehring nicht äußern.

Tatverdächtiger „einschlägig vorbestraft“

Der Leitende Oberstaatsanwalt bestätigt auf Nachfrage, der Tatverdächtige sei „einschlägig vorbestraft“ gewesen, wegen Körperverletzungs- und Beleidigungsdelikten. Allerdings lägen die früheren Taten „in einem deutlichen zeitlichen Abstand“ zu den Vergehen der letzten Monate. Es seien aus Sicht des Gerichts zuletzt „keine schweren Delikte“ gewesen und der Täter habe schon einmal „eine Bewährungsstrafe durchgehalten“. So etwas sei bei einer erneuten Verurteilung zu berücksichtigen. Das Urteil vom Juni sei „absolut nachvollziehbar“.

Gehring erläutert, nach Angaben des Polizeipräsidiums Westpfalz habe es im Uniwohngebiet wegen des mutmaßlichen Gewaltverbrechers neun Polizeieinsätze gegeben. „Der erste betraf ein Verfahren mit Tatzeit vor seinem Zuzug. Ein weiterer hatte keine Strafanzeige zur Folge, da ein strafrechtlich relevantes Verhalten nicht vorlag.“ Außer den der RHEINPFALZ bekannten Fälle seien fünf Straftaten im Bereich enger sozialer Beziehungen bekannt. „Die Vorwürfe lauteten auf Beleidigung, Bedrohung, Vergehen gegen das Gewaltschutzgesetz, in einem Fall gefährliche Körperverletzung.“ Die gefährliche Körperverletzung konnte am 28. Juni laut Gehring nicht mitverhandelt werden, „weil die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen waren und demgemäß die Staatsanwaltschaft auch keine abschließende Entscheidung, sei es eine Einstellung oder eine Anklage, hatte treffen können. In den anderen Fällen wurde das Verfahren aus den aufgeführten Gründen nach Paragraf 154 der Strafprozessordnung eingestellt“, so der Leiter der Ermittlungsbehörde.

Das Opfer hatte keine Anzeige erstattet

Drei weitere Ermittlungsverfahren waren seit dem Zuzug des Deutsch-Amerikaners eingeleitet worden, ohne dass ein Polizeieinsatz damit verbunden war, zwei wegen Beleidigung, eines wegen Hausfriedensbruchs. In einem der Verfahren wegen Beleidigung habe der Geschädigte den Strafantrag zurückgenommen, nachdem sich der Beschuldigte bei ihm entschuldigt hatte. Die anderen beiden Verfahren seien ebenfalls nach Paragraf 154 der Strafprozessordnung eingestellt worden, bilanziert Gehring. Die Frage, ob auch das 80-jährige Opfer im Vorfeld der Tat Anzeige erstattet oder die Polizei alarmiert hatte, verneint die Staatsanwaltschaft.

Dem mutmaßlichen Täter, der am 4. August auch seinen Hund getötet haben soll, sei kein Vergehen gegen das Tierschutzgesetz nachzuweisen gewesen. „Nach der Anzeige war ein Arzt des Veterinäramtes vor Ort. Da war nichts. Der Hund soll weder verängstigt gewesen sein, noch Verletzungen aufgewiesen haben. Und der Hundehalter verhielt sich sehr kooperativ“, betont Gehring.

Psychiatrisches Gutachten wird erstellt

Gab es im Vorfeld des Gewaltverbrechens Hinweise darauf, dass der Mann psychisch krank sein könnte? „Mir sind derzeit keine solchen Hinweise bekannt, die diesbezüglichen Ermittlungen laufen jedoch noch“, so Gehring. Das Motiv des mutmaßlichen Täters sei Gegenstand der Ermittlungen, ebenso dessen Schuldfähigkeit. Dazu werde ein psychiatrisches Gutachten erstellt. Bis ein Ergebnis vorliege, werde es noch ein paar Wochen dauern. Die Ermittlungen zum Tatmotiv können laut Gehring auch die Auswertung einschlägiger Krankenunterlagen umfassen, sollten die Ermittlungen ergeben, dass eine solche medizinische Vorgeschichte existiert.

Der 40-Jährige ist seit seiner Festnahme im Pfalzklinikum in Klingenmünster untergebracht. Von dem Gutachten hängt laut Gehring die abschließende Entscheidung der Staatsanwaltschaft ab, insbesondere, ob Anklage erhoben oder ein Sicherungsverfahren eröffnet wird. Letzteres hätte die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Folge.

Leitender Oberstaatsanwalt Udo Gehring.
Leitender Oberstaatsanwalt Udo Gehring.
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