Kaiserslautern Urteil: Kafka-Nachlass gehört israelischer Nationalbibliothek

Nach jahrelangem Rechtsstreit gehen wertvolle Briefe und Manuskripte des Schriftstellers Franz Kafka (1883-1924) endgültig an Israels Nationalbibliothek. Dies entschied das Höchste Gericht in Jerusalem in letzter Instanz. Die Israelin Eva Hoffe scheiterte zum dritten Mal mit ihrer Darstellung, sie und ihre Nichten seien rechtmäßige Erbinnen des kostbaren Nachlasses des Schriftstellers Max Brod. Kafka hatte vor seinem Tod 1924 seinen Freund Brod gebeten, seine Werke zu verbrennen. Dieser brachte sie jedoch zur Veröffentlichung und Kafka errang Weltruhm. Auf der Flucht vor den Nationalsozialisten 1939 aus Prag nahm Brod die Werke seines Freundes mit nach Palästina. Nach Brods Tod 1968 ging der Nachlass an seine Lebensgefährtin und Sekretärin Esther Hoffe. Er hatte sie gebeten, die Manuskripte der Hebräischen Universität in Jerusalem, der Stadtbibliothek in Tel Aviv oder einer anderen Organisation in Israel oder im Ausland zu überlassen. Hoffe verkaufte jedoch einen Teil der Texte, die übrigen bewahrte sie in Safes auf. Nach ihrem Tod vererbte sie den Kulturschatz an ihre Töchter. Das Gericht folgte auch in letzter Instanz dem Argument, Brod habe in seinem Testament verfügt, sein literarischer Nachlass solle an eine jüdische Bibliothek gehen. Die Nationalbibliothek in Jerusalem begrüßte die abschließende Gerichtsentscheidung. Die Bibliothek werde den Nachlass Max Brods der Öffentlichkeit zugänglich machen, kündigte sie an. Darunter seien viele handschriftliche Briefe Kafkas an Brod sowie Manuskripte von Werken wie „Ein Landarzt“ und „Hochzeitsvorbereitungen auf dem Lande“. Die Jerusalemer Bibliothek, die einen besonderen deutschen Schwerpunkt hat, verfügt über eine Sammlung von mehr als fünf Millionen Einzelobjekten. |dpa/afp

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