Kaiserslautern Urteil gegen FCK abgemildert

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat gestern nach einer mehrstündigen mündlichen Verhandlung eine ursprünglich auf 22.000 Euro festgelegte Strafe gegen den Fußball-Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern um 5000 Euro reduziert.

Der 1. FC Kaiserslautern hatte fristgerecht Einspruch gegen das Einzelrichterurteil des DFB-Sportgerichts vom 5. Juli 2016 eingelegt. Dieses hatte den FCK wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro belegt. Bei den drei Fällen handelte es sich um einen „Flitzer“ beim Heimspiel gegen den Karlsruher SC am 10. April 2016, auf Spieler geschüttetes Bier aus dem Zuschauerbereich in derselben Partie sowie Banner mit beleidigendem Inhalt beim Heimspiel gegen Rasenball Leipzig am 25. April 2016. Hinzu kam nun ein weiterer „Flitzer“ beim Heimspiel gegen Hannover 96 in der neuen Spielzeit am 5. August 2016. Im Urteil gestern hat das Sportgericht letztlich eine Gesamtgeldstrafe von 17.000 Euro festgelegt. Dabei hat der Verein die Möglichkeit, bis 8500 Euro davon in sicherheitspräventive Maßnahmen zu investieren. Die Bewährungszeit für den bereits am 8. Februar 2016 gegen den FCK auf Bewährung verhängten Teilausschluss der Öffentlichkeit für ein Zweitliga-Heimspiel wurde um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2017 verlängert. Der FCK wurde bei den Verhandlungen vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Thomas Gries, den Vorstand für Finanzen und Organisation Michael Klatt sowie Rechtsanwalt Rainer Cherkeh. „Das vorbildliche Verhalten der FCK-Fans bei den vergangenen Spielen in Brentfort und Würzburg gibt uns Anlass zur Hoffnung, uns solche Sportgerichtsverfahren wie heute zu ersparen. Unseren Fans muss bewusst sein, dass Geldstrafen oder mögliche Zuschauerteilausschlüsse derzeit das letzte sind, was unseren Verein weiter bringt“, erklärte nach dem Urteil Vorstandsvorsitzender Gries. „Das ist ein gutes Urteil für den FCK, zumal auch ein weiterer aktueller Fall davon erfasst ist. Das DFB-Sportgericht hat die Argumente des FCK bei seiner Urteilsfindung angemessen gewürdigt und die Geldstrafe spürbar gesenkt“, bilanzierte Anwalt Cherkeh die Verhandlung. Der 1. FC Kaiserslautern und der DFB-Kontrollausschuss haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig. |red

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