Kaiserslautern Stadtbildpflege verteilt Laubsäcke und weist auf Straßenreinigungssatzung hin

Das in der Straßenreinigungssatzung aufgeführte Straßenverzeichnis gibt Auskunft darüber, welche Straßen und Gehwege durch die S
Das in der Straßenreinigungssatzung aufgeführte Straßenverzeichnis gibt Auskunft darüber, welche Straßen und Gehwege durch die Stadtbildpflege gereinigt werden.

Um dem Laub auf den Straßen Kaiserslauterns Herr zu werden, bietet die Stadtbildpflege wieder ihre speziellen Laubsäcke zur Abholung an.

Die bunte Pracht der herbstlichen Bäume hat laut Stadtverwaltung „auch ihre ,Kehrseite’. Denn in Kombination mit Feuchtigkeit bilden die Blätter auf Gehwegen und Straßen oftmals eine rutschige Schicht, die für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer gleichermaßen gefährlich ist.“ Anfallendes Laub müsse daher von öffentlichen Straßen und Gehwegen entfernt und anschließend entsorgt werden. Verantwortlich dafür sind diejenigen, die für die jeweilige Straßenreinigung zuständig sind, betont die Verwaltung.

Das in der Straßenreinigungssatzung aufgeführte Straßenverzeichnis gibt Auskunft darüber, welche Straßen und Gehwege durch die Stadtbildpflege gereinigt werden. Hierfür erhebt die Stadt Kaiserslautern Straßenreinigungsgebühren. In den übrigen Straßen mit Anliegerreinigung und in den in der Satzung nicht aufgeführten Straßen sind die Grundstückseigentümer zur Sauberhaltung verpflichtet.

Um die Gehwege vor ihrer Haustür sauber zu halten und das anfallende Laub zu entsorgen, unterstützt der städtische Eigenbetrieb seit 15 Jahren die Bürger im Stadtgebiet mit speziellen Laubsäcken. In diesem Jahr werden die Säcke ab dem 30. September auf den städtischen Wertstoffhöfen in der Daennerstraße 17, Pfaffstraße 3 und Siegelbacher Straße 187 ausgegeben. Dort können die gefüllten Säcke auch wieder kostenfrei abgegeben werden. Darüber hinaus stehen für die Entsorgung die im Stadtgebiet aufgestellten Grünschnittcontainer zur Verfügung.

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