Kaiserslautern Schallschutzfenster in Häusern an der Bahnlinie

Im Rahmen ihres bundesweiten Programms zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen hat die Deutsche Bahn an der Strecke Homburg – Ludwigshafen die Gegebenheiten in Kaiserslautern untersucht. Ergebnisse eines schalltechnischen Gutachtens und den weiteren Ablauf der Maßnahme stellten Ingenieure der Bahn interessierten Anwohnern in einer Veranstaltung am Donnerstagabend in der Aula des Burggymnasiums vor.

Von der Sanierung betroffen sind danach im wesentlichen Anwohner des Bahnheims, eines Teils der Reichswaldstraße und der Trippstadter Straße ab der Einmündung Brandenburger Straße sowie einzelne Gebäude östlich des Hauptbahnhofs. Ergebnisse des Schallgutachtens erläuterte der Prokurist des mit der Erstellung betrauten Unternehmens „Ingenieure im Bauwesen (AIT)“ in Rimpar, Christian Krenz. Mit dem Beginn der Maßnahme rechnete Projektleiterin Sabine Weiler von der DB Karlsruhe nicht vor 2018, eher noch 2019. Die Lärmsanierung habe nichts mit dem aktuell stattfindenden Ausbau der Schnellbahntrasse Paris–Ostfrankreich–Süddeutschland (POS Nord) zu tun, stellte die Projektleiterin zu Beginn ihrer detaillierten Ausführungen klar. Vielmehr sei das Problem Bahnlärm inzwischen oben in der Politik angekommen. Seit 1999 würden besonders von Lärm belastete Strecken saniert. Generell würden dazu hoch absorbierende Schallschutzwände von gut drei Meter Höhe entlang der Schienenstrecke installiert, die keine Reflexion auf die andere Seite zuließen. Wo erforderlich, würden Schallschutzfenster eingebaut. Anders als bei den Schallschutzwänden werde beim Einbau von Fenstern der Wohnungseigentümer mit 25 Prozent der Kosten belastet. Ziel der Sanierungsmaßnahme ist es nach den Worten der Projektleiterin, in den von Bahnlärm betroffenen Gebäuden einen Schallpegel von maximal 60 Dezibel – den Grenzwert für Wohngebäude in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr - zu erreichen. Die Sanierung betreffe ausschließlich Gebäude, die vor dem 1. April 1974 errichtet wurden, betonte Weiler. Mit Inkrafttreten des Bundesimissionsschutzgesetzes zu diesem Datum seien Baugenehmigungen nur mit Auflage erteilt worden. Wie die Projektleiterin weiter ausführte, wird Verkehrslärm im Rahmen des Schallgutachtens nie gemessen, sondern berechnet. Dies sei mit Blick in die Zukunft die richtige Vorgehensweise. Im Vorfeld der geplanten Lärmsanierung sei bisher nur die schalltechnische Untersuchung erfolgt, hob die Projektleiterin mehrfach hervor. Die Information der Bürger diene auch dazu, deren Meinung zu erfragen. Dies sei eine einmalige Gelegenheit, noch sei nichts entschieden. Was die passiven Maßnahmen – den Einbau von Schallschutzfenstern – betreffe, sicherte sie den Wohnungsbesitzern weitgehendes Mitspracherecht sowohl bei der Wahl des Handwerkers als auch der Räume zu, die Schallschutzfenster erhalten sollen. Passiver Schallschutz komme ausschließlich dort in Frage, wo die gewünschten Dezibel durch Schallschutzwände alleine nicht erreicht würden oder diese bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten erst gar nicht errichtet werden können. Als Beispiel nannte sie die Herzog-von-Weimar-Straße. Die Straße habe eine schwierige Höhenlage. Beigeordneter Peter Kiefer begrüßte die geplanten schalltechnischen Verbesserungen entlang der genannten Bahnstrecken, die Bahn habe die Maßnahme bereits im Bauausschuss vorgestellt. Der Geschäftsführer der Baugenossenschaft Bahnheim lobte seinerseits die ausführliche Darstellung der geplanten Maßnahmen. Diese passten in das geplante eigene Sanierungskonzept und sollten den Mietern kommuniziert werden. (krh)

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