Kaiserslautern Neue Parkzone nervt Taxifahrer

Die neu ausgewiesene Parkzone für Krankentransporte rechts und links der Schneiderstraße in Höhe der Modeboutique „Extra“ ist Taxifahrern, die Patienten in die Schwerpunktpraxis für Onkologie in die Schneiderstraße 12 begleiten, ein Dorn im Auge.

Seit Jahren werden Patienten vom Taxibetrieb Jürgen Quarz, der sich auf Kranken- und Dialysefahrten spezialisiert hat, zu Untersuchungen und zur Chemotherapie in die Gemeinschaftspraxis der Ärzte Richard Hansen, Susanne Pfitzner-Dempfle und Manfred Reeb transportiert. Das lief bis vor wenigen Wochen reibungslos. Die Taxen konnten im erweiterten Bereich der Fußgängerzone vom Altenhof zum Schillerplatz hin zwischen dem Gebäude, in dem ehemals die Commerzbank ihren Sitz hatte, und dem gegenüberliegenden Eingang zur Praxis halten. „Wir konnten die Patienten unproblematisch bis in die Arztpraxis begleiten“, so Andreas May gegenüber der RHEINPFALZ. In der Regel seien es schwer erkrankte Patienten, die nicht selten auf einen Rollstuhl, einen Rollator oder auf persönliche Unterstützung beim Gehen angewiesen seien, so der Taxifahrer. „Andere benötigen ständig ein transportables Sauerstoffgerät.“ Die Vorgehensweise sei jetzt durch eine neue Verkehrsmaßnahme der Stadtverwaltung nicht mehr möglich, bedauern Quarz und May. Nach den Worten des Taxibetreibers hat die Stadtverwaltung die bisherige Haltefläche bis vor kurzem stillschweigend geduldet. Jetzt wurde eine eigens für Krankentransporte ausgewiesene Parkzone auf beiden Seiten der Schneiderstraße entlang des neu errichteten Modegeschäftes „Extra“ ausgewiesen und entsprechend markiert. Diesen Schritt können die Taxifahrer nicht nachvollziehen. „Was hat sich die Stadt dabei gedacht?“ schütteln beide unverständlich den Kopf. „Wie sollen wir an einer stark frequentierten Hauptverkehrsstraße, die von Bussen und Lieferwagen, im Gegenverkehr auch von Radfahrern, befahren wird, Patienten vom Beifahrersitz in den Rollstuhl helfen, sie einen Teil oder je nach Haltepunkt ganz über die Straße begleiten?“, fragen sie sich. Es gebe Patienten, die seien von ihrer Krankheit so gezeichnet und geschwächt, dass sie am Arm in die Praxis geführt werden müssen. Dazu sei die Verkehrssituation zu gefährlich. Als unzumutbar für Patienten und Taxifahrer bezeichnet auch der Onkologe Richard Hansen die neue Situation. „Das ist einfach zu gefährlich“, plädiert der Arzt für den früheren Zustand, wo Patienten und ihre Begleiter innerhalb der Fußgängerzone die Praxis erreichten, ohne sich einer Gefahr auszusetzen. Das habe selbst 2006 bei der Fußball WM, wo es in der Stadt enger zuging, an der Stelle funktioniert, erinnert sich Quarz. Was die Taxifahrer weiter an den Parkzonen stört, ist der Hinweis auf den weißen Flächen unter dem Parkzeichen: „Krankentransporte mit Nachweis“. „Was ist genau damit gemeint? Das ist nirgendwo definiert“, sagt May. Die medizinische Verordnung einer Krankenbeförderung könne doch nicht damit gemeint sein. Sie im Taxi öffentlich zu hinterlegen, widerspreche dem Datenschutz. 25 bis 30 Fahrten täglich unternimmt der Taxbetrieb zu besagter Schwerpunktpraxis. Das Einzugsgebiet reicht von Kusel über Kirchheimbolanden bis Waldfischbach. Gegenüber der RHEINPFALZ erklärte Jürgen Dressing, der Leiter der Straßenverkehrsbehörde bei der Stadtverwaltung, dass das Parken im Bereich einer Fußgängerzone grundsätzlich verboten sei. Das gelte auch für Krankentransporte mittels Taxi und Krankenfahrzeuge. Künftig werde die betroffene Fläche durch Pfosten freigehalten, der Eingangsbereich zur Fußgängerzone schwerpunktmäßig überwacht. In Anbetracht der dortigen Situation habe man nach einer vernünftigen Lösung gesucht, die es erlaubt, auch schwer erkrankte Patienten möglichst auf kurzem Weg zur Behandlung in die onkologische Praxis zu bringen. Aus dem Grund seien in der Schneiderstraße in unmittelbarer Nähe zur Praxis die beiden Parktaschen angelegt worden. Das Problem sei bereits vor einem Jahr bei einem Gespräch mit Vertretern der Taxizentrale angesprochen worden. Der Vorschlag mit den beiden Parktaschen sei hingenommen worden, so Dressing. Was die Gefahr beim Aussteigen für gehbehinderte Patienten angeht, verwies er auf eine Straßenbreite von sechs Metern an der Stelle. Das Aussteigen sollte auch möglich sein, wenn ein Bus mit einer Breite von 2,50 Metern die Stelle passiert. Als Nachweis für den Krankentransport genüge eine von der Praxis ausgestellte Bescheinigung über den Arztbesuch. Sollte eine Politesse in dem Augenblick eine Verwarnung erteilen, in dem der Taxifahrer mit dem Patienten zur Praxis unterwegs ist und eine Bescheinigung erst besorgt werden müsse, genüge ein Anruf beim Ordnungsamt. (jsw)

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