KAISERSLAUTERN Maskenpflicht in zwei Zonen der Innenstadt

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Aufgrund der gestiegenen Infektionsfälle mit dem Coronavirus gilt ab Mittwoch Maskenpflicht in der Innenstadt.

Die Maskenpflicht ist Bestandteil der Allgemeinverfügung, die die Stadt nach einer Sitzung der regionalen Task Force mit Vertretern des Landes und der Stadt erlassen hat. Die Stadt ist am Samstag erstmals in die Alarmstufe rot gekommen, die mit einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner ausgerufen wird.

Die Beschränkungen, die die Stadt verfügt hat, gelten bis zum 30. November. Die Maskenpflicht besteht in zwei Zonen in der Innenstadt, im Bereich der Fußgängerzone und im Bereich der Altstadt.

Im Bereich der Fußgängerzone (rote Zone) muss ein Mund-Nasen-Schutz in der Zeit von 9 bis 20 Uhr getragen werden, also den Geschäftszeiten. Im Bereich der Altstadt (blaue Zone) gilt die Maskenpflicht in die Nacht hinein. Besucher und Passanten der Altstadt müssen Mund und Nase von 9 bis 2 Uhr mit einer Maske bedeckt halten.

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