Kaiserslautern Kommunaler Vollzugsdienst stellt bei Testkäufen viele Verstöße gegen Jugendschutzgesetz fest

Zu oft wurden Alkohol oder Tabakwaren an Minderjährige verkauft.
Zu oft wurden Alkohol oder Tabakwaren an Minderjährige verkauft.

In der vergangenen Woche hat der Kommunale Vollzugsdienst der Stadt die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in Verkaufsstätten für Tabakwaren und Alkohol kontrolliert. In neun der 14 überprüften Lebensmittelgeschäfte, Kioske und Tankstellen wurden dem minderjährigen Testkäufer die Waren ohne Fragen nach dem Alter oder Vorlage eines gültigen Ausweises verkauft, teilt die Stadt nun mit.

Auf die überführten Geschäftsinhaber und deren Personal kommen nun Bußgeldverfahren im drei- bis vierstelligen Eurobereich zu. „Das Ergebnis unserer Kontrollen war sehr ernüchternd“, bilanzierte Bürgermeisterin Beate Kimmel. Umso größer sei der Dank an all jene, bei denen es auf Grund ihres korrekten Verhaltens nicht zu einem Verkauf kam. „Vor Ort erhielten die Betroffenen bereits eine positive Rückmeldung.“

Hohe Bußgelder und sogar Entzug der Gewerbeerlaubnis drohen

Nach den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes dürfen weder hochprozentiger Alkohol noch Tabakwaren an Minderjährige verkauft werden. Bei einer Zuwiderhandlung können hierfür Bußgelder bis 50.000 Euro anfallen. Ab einer Geldbuße von 200 Euro droht zusätzlich noch ein Eintrag in das Gewerbezentralregister, was letztendlich sogar zum Entzug der Gewerbeerlaubnis führen kann.

Laut Jugendschutzgesetz wird zwischen zwei Kategorien alkoholischer Getränke unterschieden. So dürfen Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. An Personen unter 18 Jahren ist der Verkauf von hochprozentigem Alkohol wie Weinbrand, Rum, Whisky, Gin, Likör oder Spirituosen, die nur einen kleinen Teil „Hochprozentiges“ enthalten, nicht erlaubt. Wie hoch der Alkoholgehalt ist, spielt dabei keine Rolle, entscheidend ist die Art des Alkohols.

x