Kaiserslautern Kaiserslautern: Gerichtsvollzieher aus dem Dienst entfernt

Das Verwaltungsgericht Trier hat jetzt einen Gerichtsvollzieher aus dem Bereich des Amtsgerichts Kaiserslautern aus dem Dienst entfernt. Der 61-Jährige war im April vergangenen Jahres vom Landgericht Kaiserslautern zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt worden, weil er „in einer Vielzahl von Fällen“ zu Unrecht Gebühren und Auslagen zum Nachteil von Gläubigern abgerechnet habe. Darüber hinaus habe er in zwei Fällen empfangene Leistungen von Schuldnern nicht „unverzüglich“ an die Gläubiger weitergeleitet, wie es das Gesetz vorsieht. Der Sprecher des Trierer Verwaltungsgerichts bezifferte den Gesamtschaden für die Mandanten und die öffentliche Hand „auf eine Summe im sechsstelligen Bereich.“ Der Gerichtsvollzieher habe vor allem Wegegelder und Gebühren entweder falsch oder mehrfach berechnet. Gegen seine Entfernung aus dem Öffentlichen Dienst steht dem Mann eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Rheinland-Pfalz zu. Dieser Fall steht im Bereich Kaiserslautern nicht allein: Erst im Februar 2013 hatte das Landgericht einen Obergerichtsvollzieher der Untreue in insgesamt 169 Fällen für schuldig befunden. Der damals 56-jährige Beamte erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren Haft ohne Bewährung. Der Schaden wurde in diesem Fall zunächst auf rund 200.000 Euro beziffert, während der Verhandlung jedoch auf die Hälfte reduziert. Bei Haftstrafen ohne Bewährung erfolge die Entlassung aus dem Dienst automatisch, erläuterte das Verwaltungsgericht. (mibo)

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