Trippstadt Grundsteuererhöhung auch in Trippstadt

In Trippstadt wird die Grundsteuer B erhöht.
In Trippstadt wird die Grundsteuer B erhöht.

Die Grundsteuer B steigt rückwirkend zum 1. Januar 2022 von 460 auf 475 Prozent. Das hat der Ortsgemeinderat beschlossen. Grundstückseigentümer müssen also tiefer in die Tasche greifen. Grund ist, dass das Land die Nivellierungssätze anhebt und die Ortsgemeinde Trippstadt danach mit ihrem Hebesatz für die Grundsteuer B unter dem neuen Nivellierungssatz (465 Prozent) liegt. Daraus würden sich bei der Berechnung der Verbandsgemeinde- und Kreisumlage finanzielle Nachteile für Trippstadt ergeben. Weitere Erhöhungen nahm der Gemeinderat nicht vor. Ortsbürgermeister Jens Specht (FWG) sagte im Nachgang zur Sitzung, dass die Gemeinde ihre Einwohner nicht noch mehr belasten wolle.

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